Brennstoffemissionshandelsgesetz
Auch: BEHG · nationaler Emissionshandel · nEHS
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage für die nationale CO2-Bepreisung in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Kohle oder Kraftstoffe in Verkehr bringen, Emissionszertifikate zu erwerben – die Kosten werden über die Energiepreise an Verbraucher, Mieter und Vermieter weitergegeben.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das BEHG wichtig, weil es die rechtliche Wurzel des sogenannten CO2-Preises ist, der sich unmittelbar auf Heizkosten und Nebenkostenabrechnungen von Bestandsimmobilien auswirkt und damit ein Argument bei Vermarktung und Beratung ist.
Kernpunkte:
- Seit 2021 müssen Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe (Mineralölwirtschaft, Gasversorger etc.) Zertifikate für die CO2-Emissionen ihrer Brennstoffe erwerben.
- Bis 2025 galt eine Festpreisphase mit jährlich steigenden Preisen (2021: 25 €/t, 2024: 45 €/t, 2025: 55 €/t je Tonne CO2).
- Ab 2026 erfolgt der Übergang zu einem Versteigerungssystem mit Preiskorridor (2026: ca. 55-65 €/t), danach zunehmend freie Preisbildung in Anlehnung an das europäische ETS2-System.
- Die Zusatzkosten werden über Gas-, Öl- und Fernwärmepreise an Endverbraucher weitergereicht.
- Über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird geregelt, welchen Anteil der CO2-Kosten Vermieter und welchen Mieter bei Wohngebäuden tragen – gestaffelt nach energetischem Zustand des Gebäudes.
- Für Makler relevant: Bestandsimmobilien mit schlechter Energiebilanz werden für Vermieter durch steigende CO2-Kosten wirtschaftlich unattraktiver, was Sanierungsdruck und Verkaufsbereitschaft erhöhen kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter eines unsanierten Mehrfamilienhauses (Effizienzklasse F) muss ab 2025 einen deutlich höheren Anteil der CO2-Kosten der Heizperiode selbst tragen als der Eigentümer eines KfW-Effizienzhauses, weil das CO2-Kostenaufteilungsgesetz die Kostenverteilung an die Gebäudeeffizienz koppelt. Ein Makler kann dies bei der Wertermittlung und Vermarktung als Argument für energetische Sanierung anführen.
Rechtsgrundlage
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – regelt Zertifikatspflicht und CO2-Bepreisung für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe.
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – regelt die Aufteilung der resultierenden Kosten zwischen Vermieter und Mieter bei Wohnraum.