CO2-Preis
Auch: CO2-Bepreisung · CO2-Steuer · CO2-Abgabe
Der CO2-Preis ist ein staatlich festgelegter bzw. ab 2026 zunehmend marktbasierter Preisaufschlag pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid, der auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel erhoben wird. Er verteuert das Heizen mit fossilen Energieträgern und soll den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik wirtschaftlich attraktiver machen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der CO2-Preis ein zentraler Faktor bei der Beratung zu laufenden Nebenkosten und der Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen, da er die Heizkosten unsanierter Immobilien Jahr für Jahr weiter erhöht.
- Entwicklung der Preisstufen: Eingeführt 2021 mit 25 €/t CO2, danach schrittweise angehoben: 2023: 30 €/t, 2024: 45 €/t, 2025: 55 €/t.
- Systemwechsel ab 2026: Ab 2026 endet die Festpreisphase; der Preis bildet sich zunächst in einem Korridor (ca. 55-65 €/t), danach zunehmend frei am Markt, in Anlehnung an das europäische ETS2-System für Gebäude und Verkehr, dessen reguläre Handelsphase der EU-Rat im November 2025 von 2027 auf 2028 verschoben hat (erste Zertifikatsversteigerungen bereits ab Januar 2027).
- Auswirkung auf Immobilien: Der CO2-Preis erhöht die Heizkosten pro Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Gas messbar und wird über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz anteilig zwischen Vermieter und Mieter verteilt, gestaffelt nach Gebäudeeffizienz.
- Entlastungsmaßnahmen: Die Bundesregierung kündigte für 2026 begleitende Entlastungen (u. a. bei Pendlerpauschale und Stromsteuer) an, um die Mehrbelastung für Verbraucher abzufedern.
- Maklerrelevanz: Der CO2-Preis ist ein wiederkehrendes Argument in Verkaufs- und Vermietungsgesprächen, da er die Gesamtkosten des Wohnens (Kaltmiete/Kaufpreis plus Nebenkosten) beeinflusst und energetisch schlechte Immobilien zunehmend unattraktiver macht.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent vergleicht zwei ähnlich große Wohnungen: eine mit Gasheizung in einem unsanierten Altbau, eine mit Fernwärme in einem modernisierten Gebäude. Der Makler weist darauf hin, dass die Gasheizung wegen des steigenden CO2-Preises (55 €/t in 2025, tendenziell weiter steigend) über die Jahre spürbar teurer wird und die günstigere Kaltmiete der Altbauwohnung diesen Effekt möglicherweise nicht ausgleicht.
Rechtsgrundlage
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – rechtliche Grundlage der nationalen CO2-Bepreisung.
- CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter.