Bürogebäude

Auch: Büroimmobilie · Verwaltungsgebäude

Ein Bürogebäude ist eine Gewerbeimmobilie, deren Flächen überwiegend für Büro- und Verwaltungstätigkeiten konzipiert und genutzt werden – im Unterschied zu Wohngebäuden, Einzelhandels- oder Produktionsimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Bürogebäude reichen von kleinen Stadthäusern mit wenigen Arbeitsplätzen bis zu großen Bürotürmen und Businessparks mit mehreren tausend Quadratmetern Mietfläche. Baurechtlich werden sie meist in Gewerbe-, Kern- oder Mischgebieten zugelassen; die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach der Festsetzung im Bebauungsplan bzw. der jeweiligen Baugebietsart. Charakteristisch für moderne Bürogebäude sind flexible Grundrisse (Zellenbüro, Großraumbüro, Kombibüro), ausreichende Erschließung durch Aufzüge und Treppenhäuser sowie Nebenflächen wie Technikräume, Serverräume und Sanitäranlagen.

Für die Nutzung als Arbeitsstätte gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), etwa zu Raumhöhen, Beleuchtung, Belüftung, Fluchtwegen und Sanitärausstattung. Aus Investorensicht sind Bürogebäude eine eigene Assetklasse mit spezifischen Bewertungskriterien: Drittverwendungsfähigkeit der Grundrisse, Mietvertragslaufzeiten (häufig langfristige Staffelmietverträge), Lagequalität, ÖPNV-Anbindung sowie energetischer Zustand (relevant für ESG-Anforderungen institutioneller Investoren) prägen Vermietbarkeit und Marktwert erheblich. Der Trend zu Homeoffice und hybridem Arbeiten hat in den letzten Jahren zu einer stärkeren Differenzierung zwischen modernen, flexiblen Flächen und veralteten Bestandsbüros geführt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Projektentwickler errichtet in einem Gewerbegebiet ein sechsgeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage, das an mehrere mittelständische Unternehmen vermietet wird. Die Mietflächen sind so geplant, dass sie sowohl als Zellenbüros unterteilt als auch zu einem Großraumbüro zusammengelegt werden können, um unterschiedlichen Mieteranforderungen gerecht zu werden.

Rechtsgrundlage

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – regelt Mindestanforderungen an Büroräume als Arbeitsstätten, etwa hinsichtlich Raumklima, Beleuchtung und Fluchtwegen.
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus der Baugebietsfestsetzung des jeweiligen Bebauungsplans.

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