Büroimmobilie

Auch: Bürogebäude · Büroobjekt · Office-Immobilie

Eine Büroimmobilie ist eine gewerblich genutzte Immobilie, deren Flächen überwiegend für Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten konzipiert sind – von der einzelnen Büroetage bis zum großflächigen Bürokomplex oder Businesspark.

Ausführliche Erklärung

Büroimmobilien bilden neben Einzelhandels- und Logistikimmobilien eine der zentralen Assetklassen im gewerblichen Immobilienmarkt. Sie werden nach Lage (City-Lage, Cityrand, periphere Lage), Ausstattungsstandard (A-, B-, C-Lagen bzw. Klasse-A/B-Objekte) und Nutzungskonzept unterschieden, etwa klassische Zellenbüros, Großraumbüros, Kombibüros oder flexible Coworking-Flächen. Für die Flächenberechnung ist in der Praxis häufig die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau) maßgeblich, bei internationalen Investmenttransaktionen daneben auch die gif-Richtlinie MF-G.

Wirtschaftlich entscheidend ist der Mieterbesatz: Büroimmobilien werden entweder an einen einzelnen Nutzer (Single-Tenant) oder an mehrere Mieter (Multi-Tenant) vermietet. Bewertungsrelevante Kennzahlen sind unter anderem die Miethöhe pro Quadratmeter, die Restlaufzeit der Mietverträge (WALT), der Leerstand und die Drittverwendungsfähigkeit der Flächen, also die Möglichkeit, das Gebäude bei Mieterwechsel ohne größeren Umbau neu zu vermieten. Gerade durch den Wandel zu hybridem Arbeiten gewinnt die Flexibilität der Grundrisse und die Nachhaltigkeitsausstattung (Zertifizierungen wie DGNB oder LEED, Energieeffizienz) zunehmend an Bedeutung für die Vermarktbarkeit.

Baurechtlich sind Büroimmobilien in Gewerbe-, Kern- und teils Mischgebieten sowie in urbanen Gebieten zulässig; die konkrete Zulässigkeit richtet sich nach der Baunutzungsverordnung und dem jeweiligen Bebauungsplan.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor erwirbt ein sechsgeschossiges Bürogebäude in guter City-Lage, das an drei verschiedene Mieter (Kanzlei, IT-Unternehmen, Versicherungsagentur) vermietet ist. Der Makler bewertet die Immobilie unter anderem anhand der durchschnittlichen Restmietvertragslaufzeit und der Vermietbarkeit der Flächen an Nachmieter, falls ein Mietvertrag ausläuft.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus der Baunutzungsverordnung (Gewerbe-, Kern- und Mischgebiete) in Verbindung mit dem jeweiligen Bebauungsplan.

Verwandte Begriffe