Büropark
Auch: Office Park · Bürocampus
Ein Büropark ist ein städtebaulich einheitlich entwickeltes Areal aus mehreren, überwiegend reinen Bürogebäuden für unterschiedliche Mieter, das über eine gemeinsame Erschließung, Grünflächen und häufig eine zentrale Parkverwaltung verfügt.
Ausführliche Erklärung
Der Büropark ähnelt dem international gebräuchlichen Businesspark, legt den Fokus jedoch enger auf reine Büronutzung statt auf einen breiteren Mix aus Büro, Logistik und Produktion:
- Nutzungsschwerpunkt: Anders als der breiter gefasste Gewerbepark oder Businesspark, der auch Lager-, Logistik- und Leichtproduktionsflächen umfassen kann, besteht ein Büropark überwiegend aus klassischen Bürogebäuden für Dienstleistungsunternehmen, Verwaltungen und Verbände.
- Mehrmieterstruktur: Mehrere eigenständige Bürogebäude mit unterschiedlichen Mietern und Flächenzuschnitten teilen sich Erschließung, Parkplätze und oft Gemeinschaftseinrichtungen wie Konferenzzentrum oder Kantine.
- Zentrale Verwaltung: Eine gemeinsame Parkverwaltung organisiert Sicherheitsdienst, Reinigung, Grünpflege und technisches Gebäudemanagement und legt die Kosten anteilig über die Nebenkosten auf die einzelnen Mieter um.
- Standort: Büroparks entstehen häufig am Stadtrand, an Verkehrsknotenpunkten oder auf Konversionsflächen, wo größere zusammenhängende Flächen für eine einheitliche Bebauung zur Verfügung stehen.
- Investorensicht: Für institutionelle Investoren attraktiv wegen der Risikostreuung über mehrere Mietverträge und Branchen; die Bewertung erfolgt im Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung von Leerstandsquote, Mieterbonität und Restlaufzeiten der einzelnen Mietverträge.
Beispiel aus der Praxis
Auf einem ehemaligen Kasernengelände entsteht ein Büropark mit vier Gebäuden für insgesamt zwölf Mieter, gemeinsamer Tiefgarage und einem zentralen Empfangs- und Konferenzbereich. Die Nebenkosten für Sicherheitsdienst und Außenanlagen werden anteilig nach Mietfläche auf alle Mieter umgelegt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Immobilientyp; planungsrechtlich einschlägig ist die Ausweisung als Gewerbe- oder Kerngebiet nach BauNVO, die die Zulässigkeit der Büro- und Dienstleistungsnutzung bestimmt.