Bußgeld
Auch: Geldbuße
Ein Bußgeld (Geldbuße) ist die behördlich verhängte Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit – also einen Rechtsverstoß, der anders als eine Straftat nicht mit einer Kriminalstrafe, sondern mit einer Geldbuße geahndet wird. Für Makler sind Bußgelder vor allem bei Verstößen gegen Geldwäsche-, Gewerbe- und Informationspflichten relevant.
Ausführliche Erklärung
Rechtsgrundlage für die Bemessung von Bußgeldern ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt eine Geldbuße mindestens fünf Euro und, sofern das jeweilige Fachgesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. In vielen Spezialgesetzen – etwa dem Geldwäschegesetz (GwG) oder der Gewerbeordnung (GewO) – sind jedoch deutlich höhere Bußgeldrahmen festgelegt, die im Einzelfall bis in den sechsstelligen Bereich reichen können, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen von Verpflichteten wie Immobilienmaklern.
Bei der Bemessung der konkreten Höhe sind nach § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, maßgeblich; auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen können berücksichtigt werden. Zusätzlich soll die Geldbuße nach § 17 Abs. 4 OWiG den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat – reicht der gesetzliche Höchstbetrag dafür nicht aus, darf er überschritten werden.
Für Immobilienmakler sind Bußgelder in der Praxis vor allem in drei Bereichen relevant: Verstöße gegen die Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz, Verstöße gegen gewerberechtliche Pflichten nach der Gewerbeordnung (z. B. Maklerregister, Zuverlässigkeit) sowie das Fehlen oder die fehlerhafte Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler unterlässt bei einer meldepflichtigen Transaktion die vorgeschriebene Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz. Die zuständige Aufsichtsbehörde verhängt daraufhin ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Maklers richtet.
Rechtsgrundlage
- § 17 OWiG – Allgemeine Grundsätze zur Höhe der Geldbuße (Mindest-/Regelhöchstbetrag, Bemessungskriterien, Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils).
- Höhere Bußgeldrahmen ergeben sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen (z. B. GwG, GewO).