Click-to-Call

Auch: Click2Call · Ein-Klick-Anruf

Click-to-Call bezeichnet eine Softwarefunktion, bei der ein Anruf nicht manuell gewählt, sondern durch einen einzigen Klick auf eine im CRM-System oder auf einer Website hinterlegte Telefonnummer gestartet wird. Das System verbindet automatisch den Makler mit dem Kunden oder Interessenten.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Click-to-Call vor allem in der Lead-Bearbeitung relevant: Geht über ein Immobilienportal oder die eigene Webseite eine Interessentenanfrage ein, kann der Vertriebsmitarbeiter direkt aus dem CRM-Datensatz heraus den Rückruf auslösen, ohne die Nummer manuell einzutippen. Das reduziert Reaktionszeiten erheblich – ein entscheidender Faktor, da Studien zeigen, dass die Erfolgsquote bei der Lead-Konvertierung mit jeder Minute Wartezeit sinkt.

Technisch läuft der Anruf meist über eine VoIP-Integration (Voice over IP) oder eine Anbindung an die Telefonanlage (TAPI/CTI-Schnittstelle). Viele CRM-Anbieter für Makler (z. B. onOffice, FlowFact, Propstack) bieten Click-to-Call als Modul oder über Drittanbieter-Integration an. Gesprächsdauer, Zeitpunkt und teilweise auch Mitschnitte werden automatisch im Kundendatensatz protokolliert, was die Nachverfolgbarkeit der Kundenhistorie verbessert.

Praxisrelevant sind zwei Punkte:

  • Datenschutz: Werden Anrufe protokolliert oder gar aufgezeichnet, ist dies nur mit ausdrücklicher Information bzw. Einwilligung der Beteiligten zulässig (Art. 6 DSGVO; bei Aufzeichnung zusätzlich strafrechtliche Grenzen des § 201 StGB zu beachten).
  • Kaltakquise-Verbot: Click-to-Call ersetzt nicht die rechtlichen Grenzen der Telefonwerbung. Ruft der Makler ohne vorherige Einwilligung private Nutzer an, verstößt dies gegen § 7 UWG (unzumutbare Belästigung), unabhängig vom technischen Auslöseweg.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent füllt auf dem Immobilienportal ein Kontaktformular aus. Der zuständige Makler öffnet den neuen Lead im CRM und klickt auf die angezeigte Telefonnummer. Das System verbindet ihn automatisch über die Bürotelefonanlage mit dem Interessenten, das Gespräch wird mit Datum und Dauer im Datensatz vermerkt.

Rechtsgrundlage

  • Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten (Anrufprotokolle, Kontaktdaten).
  • § 7 UWG – Verbot unzumutbarer Belästigung, insbesondere unverlangte Telefonwerbung ohne Einwilligung.
  • Keine eigenständige technische Rechtsgrundlage; die Funktion selbst ist rechtlich neutral, entscheidend ist die Nutzung.

Verwandte Begriffe