CO2-Bepreisung bei Heizkosten
Auch: CO2-Kostenaufteilung · CO2-Steuer Vermieter Mieter · Kohlendioxidkostenaufteilung
Seit Einführung des nationalen CO2-Preises auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl entstehen zusätzliche Heizkosten. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit dem 1. Januar 2023, wie diese CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Ausführliche Erklärung
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe verteuert das Heizen mit Erdgas und Heizöl schrittweise. Da Vermieter über die energetische Qualität des Gebäudes entscheiden, Mieter aber ihr Heizverhalten beeinflussen, hat der Gesetzgeber mit dem CO2KostAufG ein Stufenmodell eingeführt, das die Verantwortung anteilig verteilt.
Für Wohngebäude sieht § 5 CO2KostAufG i. V. m. der Anlage zum Gesetz ein zehnstufiges Modell vor, das den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche des Gebäudes zugrunde legt: Bei einer sehr guten energetischen Qualität (weniger als 12 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr, etwa auf Effizienzhaus-55-Niveau) trägt der Mieter die CO2-Kosten vollständig allein, da er über sein Heizverhalten den größten Einfluss hat. Bei einer sehr schlechten energetischen Qualität (ab 52 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr) trägt der Vermieter 95 Prozent der Kosten, der Mieter nur 5 Prozent – ein Anreiz für energetische Sanierungen. Dazwischen liegen acht weitere Stufen mit abgestufter Kostenverteilung. Für vermietete Nichtwohngebäude wie Büro- oder Gewerbeflächen gilt bislang übergangsweise eine pauschale hälftige Teilung zwischen Vermieter und Mieter, unabhängig vom energetischen Zustand.
Die konkrete Aufteilung berechnet der Energieversorger oder Messdienstleister anhand der Heizkostenabrechnung und weist den jeweiligen CO2-Kostenanteil von Vermieter und Mieter gesondert aus. Für Makler ist das Stufenmodell ein zusätzliches Argument für energetische Sanierungen, da schlecht gedämmte Gebäude den Vermieter finanziell stärker belasten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter besitzt ein unsaniertes Mehrfamilienhaus mit hohem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter. Nach dem Stufenmodell muss er 95 Prozent der CO2-Kosten aus der Heizkostenabrechnung selbst tragen, während die Mieter nur 5 Prozent zahlen. Nach einer energetischen Sanierung mit deutlich reduziertem CO2-Ausstoß sinkt sein Kostenanteil entsprechend der niedrigeren Stufe.
Rechtsgrundlage
- § 5 CO2KostAufG – Stufenmodell zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter bei Wohngebäuden, anhand des spezifischen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (Anlage zum Gesetz).