Dachintegrierte Photovoltaik

Auch: Indach-Photovoltaik · BIPV Dach · Solardachziegel

Dachintegrierte Photovoltaik (Indach-PV) bezeichnet Solarmodule, die selbst die wasserführende Dachhaut bilden, statt wie bei einer klassischen Aufdach-Anlage zusätzlich auf eine bestehende Dacheindeckung montiert zu werden.

Ausführliche Erklärung

Bei der weit verbreiteten Aufdach-Photovoltaik werden Module auf einer Unterkonstruktion über der vorhandenen Dacheindeckung (Ziegel, Schiefer) montiert; die Dachhaut bleibt als eigenständige, wasserdichte Ebene erhalten. Bei dachintegrierter Photovoltaik übernehmen die Module selbst die Funktion der Dacheindeckung – es gibt also keine separate Ziegellage darunter. Dies wird auch als gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV – Building Integrated Photovoltaics) bezeichnet, wenn Solarelemente zugleich als Fassaden- oder Dachbauteil dienen.

Vorteile dachintegrierter Lösungen sind eine geringere Aufbauhöhe, ein architektonisch ruhigeres Erscheinungsbild – was insbesondere bei Neubauten und in gestalterisch sensiblen Lagen (z. B. Ortsbildsatzungen) relevant ist – sowie unter Umständen geringerer Materialbedarf, weil auf zusätzliche Dachziegel verzichtet wird. Nachteile sind höhere Anschaffungskosten je Kilowatt-Peak, ein aufwendigerer Austausch bei Defekten einzelner Module und eine im Vergleich zur Aufdachmontage tendenziell etwas schlechtere Hinterlüftung, was sich auf den Wirkungsgrad auswirken kann. Für die Immobilienbewertung ist die Bauart relevant, weil dachintegrierte Anlagen bau- und gewährleistungsrechtlich auch als Dacheindeckung gelten und entsprechend höheren Anforderungen an Dichtheit und Sturmsicherheit unterliegen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr entscheidet sich bei seinem Neubau für dachintegrierte Solarmodule statt einer klassischen Ziegeldeckung mit aufgeständerter PV-Anlage. Das Dach wirkt dadurch einheitlicher, die Investitionskosten je Kilowatt-Peak liegen jedoch höher als bei einer vergleichbaren Aufdachanlage.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung für die Bauart. Allgemeine Anforderungen an Solaranlagen ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zur Solaranlagenpflicht sowie aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Dacheindeckung.

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