Darlehenszins (Bausparvertrag)

Auch: Bauspardarlehenszins

Der Darlehenszins beim Bausparvertrag ist der Zinssatz, zu dem das nach Zuteilung ausgezahlte Bauspardarlehen verzinst wird. Er wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und bleibt über die gesamte Darlehenslaufzeit unverändert – unabhängig von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus.

Ausführliche Erklärung

Der Darlehenszins ist neben dem Guthabenzins die zentrale Kennzahl eines jeden Bauspartarifs und macht das Bausparen für viele Kunden attraktiv: Die Zinssicherheit steht bereits Jahre vor der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens fest, was insbesondere bei niedrigem Zinsniveau zum Vertragsabschluss ein wertvolles Optionsrecht auf einen künftig günstigen Baukredit darstellt.

Für die Maklerpraxis relevante Aspekte:

  • Zinsfestschreibung ab Vertragsschluss: Anders als bei klassischen Bankdarlehen wird der Darlehenszins nicht erst bei Auszahlung, sondern schon bei Vertragsabschluss tariflich fixiert.
  • Verhältnis zum Guthabenzins: Bausparkassen kalkulieren Guthaben- und Darlehenszins im „System der kollektiven Zweckspargemeinschaft“ so, dass die Spanne zwischen beiden die Kosten der Bausparkasse deckt; niedrige Guthabenzinsen korrespondieren meist mit niedrigen Darlehenszinsen.
  • Bausparsofortdarlehen vs. klassisches Bauspardarlehen: Beim Sofortdarlehen wird die Ansparphase übersprungen; der Darlehenszins des Bauspartarifs bleibt aber ebenfalls über die gesamte Laufzeit fest.
  • Kombination mit Vorausdarlehen: In der Ansparphase wird häufig ein bankübliches Vorausdarlehen zwischengeschaltet, dessen Zins marktüblich (und ggf. variabel) ist, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und in das zinsfeste Bauspardarlehen übergeht.
  • Praxisrelevanz für Makler: Käufer, die eine Anschlussfinanzierung planen, nutzen Bausparverträge oft gezielt zur Zinsabsicherung gegen künftige Zinssteigerungen – ein Argument, das in Beratungsgesprächen mit Finanzierungsbedarf auftauchen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausparer schließt 2020 einen Bausparvertrag mit einem Darlehenszins von 2,45 % ab. Nach Zuteilung im Jahr 2028 nimmt er das Bauspardarlehen in Anspruch – unabhängig davon, ob das allgemeine Marktzinsniveau zu diesem Zeitpunkt bei 2 % oder bei 5 % liegt, zahlt er weiterhin die vertraglich fixierten 2,45 %.

Rechtsgrundlage

  • Bausparkassengesetz (BausparkG) – Regelt das Geschäftsmodell der Bausparkassen und die Systematik von Ansparung, Zuteilung und Darlehen.
  • § 488 BGB – Allgemeines Darlehensrecht, das ergänzend auf das Bauspardarlehen anwendbar ist.
  • Die konkrete Höhe des Darlehenszinses ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse.

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