Eckgrundstück

Auch: Eckgrundstücklage · Grundstück an der Straßenecke

Ein Eckgrundstück liegt an der Kreuzung oder Einmündung zweier Straßen und grenzt somit an zwei öffentliche Verkehrsflächen an. Diese Lage bringt sowohl Vorteile (bessere Sichtbarkeit, oft zwei Zufahrten) als auch Nachteile (höhere Lärm- und Einsichtsbelastung, teils strengere Abstandsflächenregelungen) mit sich.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Eckgrundstückslage sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien ein eigenständiges wertbeeinflussendes Merkmal, das je nach Nutzungsart unterschiedlich zu bewerten ist:

  • Gewerbliche Nutzung: Für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister sind Eckgrundstücke oft besonders begehrt, da sie von zwei Straßenseiten aus sichtbar und erreichbar sind ("Laufkundschaft von zwei Seiten"). Dies kann einen deutlichen Preisaufschlag rechtfertigen.
  • Wohnnutzung: Hier wird die Ecklage teils ambivalent gesehen – einerseits mehr Tageslicht und oft ein größerer, individuellerer Grundstückszuschnitt, andererseits erhöhter Verkehrslärm und Einsichtnahme durch Passanten von zwei Straßenseiten.
  • Erschließungsbeitrag: Bei der Berechnung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB) werden Eckgrundstücke, die an mehrere Erschließungsanlagen (Straßen) angrenzen, in manchen Gemeindesatzungen mit einem Eckgrundstücksabschlag berücksichtigt, da nicht die volle Erschließungslänge beider Straßen angerechnet wird.
  • Abstandsflächen und Bauweise: Landesbauordnungen und Bebauungspläne enthalten teils spezielle Regelungen für Eckgrundstücke, etwa bezüglich Sichtdreiecken an Kreuzungen (Sichtfeld-Freihaltung aus Verkehrssicherheitsgründen) oder abweichender Abstandsflächenberechnung bei Grenzbebauung zu zwei Straßen.
  • Grundstückszuschnitt: Eckgrundstücke sind häufig unregelmäßig geschnitten (Trapez- oder Dreiecksform), was die bauliche Ausnutzung im Vergleich zu einem rechteckigen Innengrundstück einschränken kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ladenlokal an einer belebten Straßenkreuzung wird als Eckgrundstück vermarktet. Aufgrund der Sichtbarkeit von zwei Straßenseiten und der doppelten Zugänglichkeit erzielt es einen um 15 % höheren Kaufpreis als ein vergleichbares Innenlagengrundstück in derselben Straße.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – Regelungen zu Abstandsflächen und Sichtdreiecken bei Eckgrundstücken.
  • § 34 BauGB – Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich, das auch für Eckgrundstücke gilt.
  • Kommunale Erschließungsbeitragssatzungen – teils abweichende Berechnung bei mehrseitiger Erschließung.

Verwandte Begriffe