Energieeffizienzgesetz

Auch: EnEfG · Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit dem 18. November 2023 in Kraft und legt erstmals gesetzlich verbindliche Ziele zur Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs in Deutschland fest. Es verpflichtet größere Unternehmen und öffentliche Stellen zu Energiemanagementsystemen und Einsparmaßnahmen.

Ausführliche Erklärung

Das EnEfG setzt konkrete nationale Ziele: Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 gegenüber 2008 um mindestens 26,5 % sinken (bis 2045 um 45 %), der Primärenergieverbrauch bis 2030 um 39,3 %. Anders als GEG oder EnEV richtet es sich primär nicht an Wohngebäude, sondern an Unternehmen, Bund und Länder.

Für Makler relevant:

  • Unternehmen mit hohem Energieverbrauch: Ab einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von durchschnittlich mehr als 7,5 GWh (letzte drei abgeschlossene Kalenderjahre) müssen Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen (§ 8 EnEfG); bereits ab mehr als 2,5 GWh besteht die Pflicht, wirtschaftlich umsetzbare Einsparmaßnahmen in einem Umsetzungsplan darzulegen und zu veröffentlichen (§ 9 EnEfG) – das betrifft z. B. größere Wohnungsunternehmen, Bestandshalter oder Gewerbeimmobilienbetreiber als Kunden.
  • Abwärmenutzung: Unternehmen müssen ihre Abwärme erfassen und melden; dies kann bei gewerblichen Objekten mit Fernwärmepotenzial für Makler relevant werden.
  • Öffentliche Rechenzentren unterliegen verschärften Effizienzanforderungen – relevant bei Vermittlung von Spezialimmobilien.
  • Das Gesetz ergänzt, aber ersetzt nicht das Gebäudeenergiegesetz (GEG); für die energetische Bewertung einzelner Wohnimmobilien bleibt das GEG die maßgebliche Rechtsgrundlage.
  • Eine Novelle des EnEfG wird für 2026 diskutiert, u. a. zur Anpassung der Schwellenwerte und Berichtspflichten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von 5.000 Einheiten und entsprechend hohem Gesamtenergieverbrauch muss laut EnEfG ein Energiemanagementsystem einführen und regelmäßig über Einsparmaßnahmen berichten. Ein Makler, der im Auftrag dieses Unternehmens Wohnungen vermittelt, sollte über diese Berichtspflichten informiert sein, da sie z. B. Modernisierungsentscheidungen im Bestand beeinflussen.

Rechtsgrundlage

  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 18. November 2023 – definiert nationale Energieeinsparziele bis 2030/2045, Pflichten zu Energiemanagementsystemen für Unternehmen und öffentliche Stellen sowie Abwärmenutzung.

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