Erdbeben

Auch: seismisches Ereignis

Ein Erdbeben ist eine Erschütterung der Erdkruste infolge tektonischer Spannungen. In der Wohngebäudeversicherung zählt es zu den Elementargefahren, die im Standardschutz nicht automatisch enthalten sind, sondern über eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden müssen.

Ausführliche Erklärung

Deutschland liegt überwiegend in einer Region mit geringer bis mäßiger seismischer Aktivität, dennoch gibt es Gebiete mit erhöhtem Erdbebenrisiko, insbesondere:

  • die Niederrheinische Bucht (Region Köln/Aachen/Düren),
  • die Schwäbische Alb,
  • das Vogtland und Teile Thüringens,
  • der Oberrheingraben (Südbaden, südliche Pfalz).

Für Makler ist relevant, dass in diesen Regionen das Erdbebenrisiko bei der Beratung zur Elementarschadenversicherung besonders angesprochen werden sollte, da Standardpolicen der Wohngebäudeversicherung Erdbebenschäden regelmäßig ausschließen. Versicherer bewerten das Risiko anhand der DIN 4149 bzw. der Erdbebenzonenkarte Deutschlands, die das Bundesgebiet in vier Zonen unterschiedlicher Erdbebengefährdung einteilt.

Schäden durch Erdbeben reichen von Rissbildung im Mauerwerk über Schäden an Schornsteinen und Dächern bis hin zu statisch relevanten Substanzschäden bei stärkeren Beben. Bei der Objektbewertung und -besichtigung sollten Makler auf sichtbare Rissbilder achten und im Zweifel eine bautechnische Prüfung empfehlen, insbesondere bei älteren, ungedämmten Mauerwerksbauten in erdbebengefährdeten Regionen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Haus in der Nähe von Aachen weist feine Risse im Verputz auf. Der Makler klärt den Käufer darüber auf, dass die Region zu den erdbebengefährdeteren Gebieten Deutschlands zählt und empfiehlt, vor Kaufabschluss ein Gutachten zur Rissursache sowie den Abschluss einer Elementarschadenversicherung mit Erdbebeneinschluss zu prüfen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Relevanz ergibt sich aus dem versicherungsvertraglichen Rahmen der Elementarschadenversicherung sowie aus bautechnischen Normen wie der DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten).

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