Erdfall

Auch: Doline · Senkungstrichter

Ein Erdfall ist der plötzliche, meist trichterförmige Einsturz der Erdoberfläche, der entsteht, wenn im Untergrund natürliche Hohlräume (z. B. durch Auslaugung von Gips, Salz oder Kalkstein) oder bergbaubedingte Hohlräume nachbrechen. Erdfälle können erhebliche Schäden an Gebäuden und Grundstücken verursachen und gehören zu den in der Wohngebäudeversicherung mitversicherten Elementargefahren.

Ausführliche Erklärung

Erdfälle entstehen überwiegend durch zwei Mechanismen:

  • Natürliche Verkarstung/Subrosion: Auflösung löslicher Gesteine wie Gips, Anhydrit, Salz oder Kalkstein im Untergrund durch Grundwasser, was langfristig Hohlräume schafft, die irgendwann einbrechen. In Deutschland sind hiervon insbesondere Gebiete in Thüringen (Südharz), Sachsen-Anhalt und Teile Süddeutschlands betroffen.
  • Bergbaubedingte Hohlräume: In Regionen mit historischem Bergbau (Ruhrgebiet, Saarland, Erzgebirge) können nicht verfüllte Stollen und Schächte nachträglich einstürzen und Erdfälle auslösen (siehe auch Bergschaden, Altbergbau).

Für Makler ist relevant, dass viele Bundesländer und Gemeinden Erdfallkataster bzw. Bergbaukataster führen, die bei der Objektprüfung eingesehen werden sollten, wenn ein Grundstück in einer bekannten Risikoregion liegt. Ein positiver Erdfallverdacht kann die Bebaubarkeit, den Beleihungswert und die Versicherbarkeit erheblich beeinträchtigen.

In der Elementarschadenversicherung ist der Erdfall regelmäßig als eigene Gefahr mitversichert (neben Erdrutsch, Erdsenkung, Überschwemmung etc.), sofern der Zusatzbaustein abgeschlossen wurde. Beim Verkauf von Grundstücken in Verdachtsgebieten sollte der Makler auf die Einholung eines Baugrundgutachtens sowie die Prüfung des kommunalen Erdfallkatasters hinwirken.

Beispiel aus der Praxis

In einer Gemeinde am Südharz, bekannt für Gipskarstgebiete, entdeckt ein Grundstückseigentümer einen kleinen Senkungstrichter im Garten. Der Makler empfiehlt vor einem geplanten Verkauf, ein geotechnisches Gutachten einzuholen und das kommunale Erdfallkataster zu prüfen, um das Risiko für Käufer transparent zu machen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Relevanz ergibt sich aus dem Deckungsumfang der Elementarschadenversicherung sowie ggf. aus bergrechtlichen Vorschriften (Bundesberggesetz) bei bergbaubedingten Erdfällen.

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