Exposéanfrage
Auch: Exposé-Anforderung
Die Exposéanfrage ist der erste Kontaktschritt eines Immobilieninteressenten, mit dem er über ein Inserat, ein Portal oder die Maklerwebsite das vollständige Exposé zu einem konkreten Objekt anfordert.
Ausführliche Erklärung
Immobilienanzeigen auf Portalen oder Maklerwebsites enthalten meist nur eine reduzierte Vorschau (Kurzbeschreibung, wenige Fotos, grobe Eckdaten). Das vollständige Exposé mit detaillierten Angaben, Grundrissen, Energieausweis und weiteren Fotos wird häufig erst nach Kontaktaufnahme herausgegeben. Diese Kontaktaufnahme – die Exposéanfrage – ist damit ein zentraler Berührungspunkt im Vermarktungsprozess und zugleich der Beginn der Lead-Generierung für den Makler.
Aus der Exposéanfrage entsteht in der Regel ein Datensatz im CRM- bzw. Interessentenverwaltungssystem des Maklers (Name, Kontaktdaten, angefragtes Objekt, Zeitpunkt). Diese Daten unterliegen der DSGVO: Der Interessent muss über die Verarbeitung seiner Daten informiert werden, und die Datenerhebung muss auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruhen (regelmäßig die Vertragsanbahnung bzw. berechtigtes Interesse an der Bearbeitung der Anfrage).
Für Makler ist die systematische Erfassung und schnelle Bearbeitung von Exposéanfragen ein wichtiger Erfolgsfaktor: Je zügiger und persönlicher auf eine Anfrage reagiert wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit, aus dem Interessenten einen Besichtigungstermin und letztlich einen Vertragsabschluss zu generieren. Viele PropTech-Tools automatisieren den Versand des Exposés nach Anfrage, verknüpfen ihn aber häufig mit einer vorherigen Datenerfassung (Formular, E-Mail-Bestätigung), um werthaltige Leads von reinen "Klick-Interessenten" zu unterscheiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent sieht auf einem Immobilienportal die Kurzanzeige einer Eigentumswohnung mit drei Fotos und stellt über das Kontaktformular eine Exposéanfrage. Der Makler erhält die Anfrage in seinem CRM-System, sendet das vollständige Exposé mit Grundriss und Energieausweis zu und vereinbart im Anschluss einen Besichtigungstermin.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; die Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten unterliegt den allgemeinen Vorgaben der DSGVO.