Fliegengitter

Auch: Insektenschutzgitter · Fliegenschutz · Insektenschutzrollo

Ein Fliegengitter ist ein feinmaschiges Gewebe aus Kunststoff, Glasfaser oder Aluminium, das in einem Rahmen vor Fenster oder Türen angebracht wird, um beim Lüften das Eindringen von Insekten zu verhindern, ohne den Luftaustausch zu behindern.

Ausführliche Erklärung

Für die Immobilienvermarktung ist das Fliegengitter meist ein kleines, aber praxisrelevantes Ausstattungsdetail:

  • Bauarten: Spannrahmen (fest eingesetzt), Drehrahmen (aufklappbar), Schiebe- bzw. Plissee-Systeme für Terrassen- und Balkontüren sowie Rollo-Varianten, die bei Nichtgebrauch aufgerollt werden.
  • Montage: Meist nachträglich und mieterseitig ohne bauliche Eingriffe anbringbar; bei Mietwohnungen zählt der Einbau in der Regel zu den zulässigen, nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen, sofern keine Substanzveränderung erfolgt (z. B. Bohren in die Fassade).
  • Zubehörstatus im Kaufvertrag: Da Fliegengitter meist nur eingehängt oder mit wenigen Schrauben montiert sind, gelten sie regelmäßig als Zubehör und nicht als wesentlicher Bestandteil der Immobilie (§§ 93 ff. BGB) – im Kaufvertrag sollte daher klargestellt werden, ob sie im Kaufpreis enthalten sind.
  • Praxisrelevanz: Insbesondere bei Objekten in ländlichen Regionen oder in der Nähe von Gewässern/Wäldern wird das Vorhandensein hochwertiger Insektenschutzsysteme von Käufern und Mietern positiv bewertet.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Übergabe einer Mietwohnung wird im Übergabeprotokoll vermerkt, dass die vom Vormieter montierten Fliegengitter an allen Fenstern im Eigentum des Mieters verbleiben und nicht Bestandteil der Wohnungsausstattung sind.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Zubehör- und Bestandteilsfragen richten sich nach §§ 93 ff. BGB (wesentliche Bestandteile) und §§ 97 f. BGB (Zubehör).

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