Flur
Auch: Gemarkungsflur
Die Flur ist eine Ordnungseinheit des amtlichen Liegenschaftskatasters: Innerhalb einer Gemarkung werden benachbarte Flurstücke zu Fluren zusammengefasst und durchnummeriert, um Grundstücke eindeutig lokalisieren und bezeichnen zu können.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Flur Teil der amtlichen Bezeichnung eines Grundstücks, die sich sowohl im Grundbuch als auch im Kaufvertrag und Kataster wiederfindet:
- Katastrale Gliederung: Das deutsche Liegenschaftskataster gliedert das Bundesgebiet hierarchisch in Gemarkungen (meist historische Gemeinde- oder Ortsteilgrenzen), diese wiederum in Fluren (nummerierte Teilbereiche einer Gemarkung), und jede Flur enthält mehrere Flurstücke (die kleinste katastrale Einheit, entspricht einem einzelnen Grundstück oder Grundstücksteil).
- Bezeichnung eines Grundstücks: Die vollständige amtliche Bezeichnung eines Grundstücks lautet üblicherweise "Gemarkung X, Flur Y, Flurstück Z" – diese Angabe findet sich im Grundbuch (Bestandsverzeichnis) und ist Grundlage für die eindeutige Identifikation im Kaufvertrag.
- Praxisrelevanz: Bei der Erstellung von Exposés und Kaufverträgen muss die Flurbezeichnung exakt aus dem aktuellen Grundbuchauszug bzw. Liegenschaftskataster übernommen werden, da Abweichungen (z. B. durch Umlegungen oder Fortführungsvermessungen) zu Unstimmigkeiten führen können.
- Historische Entwicklung: Die Fluren gehen häufig auf historische Flurbereinigungen und alte Gemeindegrenzen zurück, weshalb ihre Nummerierung nicht immer intuitiv der aktuellen Bebauung folgt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Baugrundstück wird im Grundbuch mit der Bezeichnung "Gemarkung Musterstadt, Flur 12, Flurstück 345" geführt. Bei der Kaufvertragserstellung übernimmt der Notar diese Bezeichnung wortgleich aus dem aktuellen Grundbuchauszug, um das Grundstück eindeutig zu identifizieren.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Spezialnorm; die Führung von Gemarkung, Flur und Flurstück ergibt sich aus den Vermessungs- und Katastergesetzen der einzelnen Bundesländer sowie der einheitlichen Systematik des Liegenschaftskatasters (ALKIS).