Förderung Wohnungsbau
Auch: Wohnungsbauförderung · Wohnraumförderung
Förderung Wohnungsbau umfasst die Gesamtheit staatlicher Maßnahmen – von zinsverbilligten Darlehen über Zuschüsse bis zu steuerlichen Sonderabschreibungen –, mit denen Bund, Länder und Kommunen den Bau, Erwerb oder die Sanierung von Wohnraum in Deutschland unterstützen.
Ausführliche Erklärung
Wohnungsbauförderung ist in Deutschland föderal organisiert: Der Bund setzt über Gesetze und Bundesprogramme (etwa das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung als Rahmenrecht) Leitplanken und stellt Mittel bereit, die Länder konkretisieren die Förderbedingungen über eigene Wohnraumförderprogramme und -gesetze und reichen die Mittel meist über ihre Förderbanken aus. Klassische Instrumente sind zinsverbilligte oder tilgungsfreie Darlehen, verlorene Baukostenzuschüsse, Bürgschaften sowie – bei Mietwohnungsbau mit Sozialbindung – die Gewährung im Gegenzug zu Miet- und Belegungsbindungen für einen bestimmten Zeitraum (klassischerweise als „sozialer Wohnungsbau" bezeichnet).
Daneben nutzt der Gesetzgeber auch das Steuerrecht als Förderinstrument, etwa über die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG oder die Denkmalabschreibung. Auf kommunaler Ebene kommen zusätzlich Instrumente der Bauleitplanung hinzu, etwa Mietwohnungsbauquoten in Bebauungsplänen oder verbilligte Abgabe kommunaler Grundstücke an Bauträger, die sich zu bezahlbarem Wohnraum verpflichten. Für Makler und Bauträger ist die Förderlandschaft insbesondere bei der Kalkulation von Neubauprojekten und bei der Beratung von Käufern relevant, die selbst Förderdarlehen (z. B. der KfW) in Anspruch nehmen wollen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger realisiert ein Mehrfamilienhaus mit einem Anteil geförderter Wohnungen. Für diesen Anteil erhält er ein zinsverbilligtes Darlehen der Landesförderbank auf Basis eines Zuwendungsbescheids, verpflichtet sich im Gegenzug aber, die Wohnungen für einen festgelegten Zeitraum zu einer begrenzten Miete an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) – bundesrechtlicher Rahmen für die soziale Wohnraumförderung, konkretisiert durch Landesförderprogramme.
- § 7b EStG – steuerliche Sonderabschreibung als Förderinstrument für den Mietwohnungsneubau.