Förderung

Auch: Öffentliche Förderung · Staatliche Förderung

Förderung bezeichnet allgemein die finanzielle Unterstützung von wohnungs- und immobilienbezogenen Vorhaben durch Bund, Länder, Kommunen oder öffentlich-rechtliche Institutionen wie die KfW oder das BAFA. Sie kann als Zuschuss, zinsverbilligtes Darlehen, Bürgschaft oder Steuervergünstigung ausgestaltet sein.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff „Förderung" ist der Oberbegriff für ein breites Spektrum konkreter Instrumente in der Immobilienwirtschaft. Er umfasst insbesondere:

  • Zuschüsse: nicht rückzahlbare Geldleistungen, etwa für Heizungstausch, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau.
  • Förderdarlehen: zinsvergünstigte Kredite, häufig über die KfW, teils mit Tilgungszuschuss.
  • Steuerliche Förderung: Sonderabschreibungen wie die Denkmal-AfA oder Vergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer für geförderten Wohnungsbau.
  • Bürgschaften und Garantien: Absicherung von Krediten durch öffentliche Institutionen.

Die wichtigsten Förderträger im deutschen Immobilienbereich sind der Bund (u. a. über die KfW-Bankengruppe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA), die Bundesländer (Landesförderbanken, Landesförderprogramme) und Kommunen (kommunale Förderprogramme, Städtebauförderung). Gefördert werden je nach Programm unter anderem der Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums, der altersgerechte oder barrierefreie Umbau, die energetische Sanierung und der Heizungstausch, der Neubau klimafreundlicher Gebäude sowie – im sozialen Wohnungsbau – die Schaffung mietpreisgebundenen Wohnraums.

Für Immobilienmakler ist Kenntnis der relevanten Förderlandschaft ein wichtiger Beratungsbaustein: Fördermöglichkeiten können die Finanzierbarkeit eines Kaufs oder einer Sanierung entscheidend verbessern und sind daher regelmäßig Teil einer fundierten Käufer- und Verkäuferberatung. Die konkreten Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren unterscheiden sich je nach Programm erheblich und ändern sich häufig, sodass im Einzelfall die aktuellen Förderrichtlinien der jeweiligen Institution zu prüfen sind.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie plant den Kauf und die energetische Sanierung eines Bestandshauses. Sie kombiniert ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für die Sanierung mit einem BAFA-Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe und prüft zusätzlich, ob ein kommunales Förderprogramm für den Ersterwerb von Wohneigentum in Betracht kommt.

Rechtsgrundlage

Keine einheitliche Rechtsgrundlage; die Förderung richtet sich nach den jeweiligen Förderrichtlinien und -programmen des Bundes, der Länder oder Kommunen (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude, KfW-Förderprogramme, Landeswohnraumförderungsgesetze).

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