Funk-Heizkostenverteiler
Auch: Funk-HKV · elektronischer Heizkostenverteiler
Ein Funk-Heizkostenverteiler ist ein elektronisches Gerät, das direkt am Heizkörper montiert wird und die abgegebene Wärme über Temperaturfühler misst. Die Messwerte werden automatisch per Funk übermittelt, sodass keine Ablesung in der Wohnung mehr erforderlich ist.
Ausführliche Erklärung
Funk-Heizkostenverteiler haben die älteren Verdunstungsgeräte (Röhrchenprinzip) weitgehend abgelöst, da sie genauer messen und – vor allem – fernablesbar sind. Technisch erfassen sie die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörperoberfläche und Raumtemperatur über die Zeit und errechnen daraus einen Verbrauchswert, der mit einem geräteinternen Bewertungsfaktor (abhängig von Heizkörperleistung) multipliziert wird.
Für den Makler relevante Praxispunkte:
- Pflicht seit 2021: Neu eingebaute Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein (§ 5 Abs. 2 HeizkostenV); Bestandsgeräte sind bis Ende 2026 nachzurüsten oder auszutauschen.
- Monatliche Verbrauchsinformation: Bei installierten Funk-HKV sind Vermieter zur monatlichen unterjährigen Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV) verpflichtet.
- Eichrecht: Funk-HKV unterliegen nicht dem klassischen Eichrecht wie Zähler, sondern einer Konformitätsbewertung nach europäischer Messgeräterichtlinie (MID) bzw. den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes.
- Komfortargument: Kein Zutritt zur Wohnung zur Jahresablesung nötig – ein Pluspunkt bei Vermietung und Verkauf, den Makler im Exposé erwähnen können.
- Kostenpflicht des Vermieters: Miete/Kauf und Wartung der Geräte trägt der Vermieter/Eigentümer; die Kosten sind Teil der umlagefähigen Kosten der Verbrauchserfassung.
Beispiel aus der Praxis
In einem sanierten Altbau werden alle Heizkörper mit neuen Funk-Heizkostenverteilern ausgestattet. Der Messdienstleister liest die Werte einmal monatlich automatisch per Funk aus und stellt den Mietern ihren aktuellen Verbrauch über ein Online-Portal zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- § 5 HeizkostenV – Anforderungen an Erfassungsgeräte, insbesondere Fernablesbarkeit.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) – Anforderungen an Konformität und Messrichtigkeit der Geräte.