Erfassungsgeräte

Auch: Verbrauchserfassungsgeräte · Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Erfassungsgeräte sind technische Vorrichtungen, die den individuellen Verbrauch an Heizwärme, Warmwasser oder Kaltwasser in einer Wohnung oder Nutzeinheit messen. Sie bilden die Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.

Ausführliche Erklärung

Zu den Erfassungsgeräten zählen vor allem:

  • Heizkostenverteiler (HKV): meist an Heizkörpern angebracht, messen die abgegebene Wärme über Verdunstung (Röhrchenprinzip) oder elektronisch über Temperaturfühler.
  • Wärmemengenzähler: messen die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge direkt in kWh, z. B. bei Fußbodenheizungen oder zentralen Warmwasserbereitern.
  • Wasserzähler: erfassen den Kalt- und Warmwasserverbrauch je Nutzeinheit (Wohnungswasserzähler).

Für Makler ist relevant, dass die HeizkostenV eine Pflicht zur Ausstattung mit Erfassungsgeräten vorsieht, sobald ein Gebäude mit mehreren Nutzeinheiten zentral beheizt oder mit Warmwasser versorgt wird (§ 4 HeizkostenV). Fehlen Erfassungsgeräte oder fallen sie aus, muss der Verbrauch nach einem Ersatzverfahren geschätzt werden (siehe Gradtagszahlverfahren). Seit der Novelle der HeizkostenV 2021 müssen neu eingebaute Erfassungsgeräte fernablesbar sein; Bestandsgeräte sind bis zum 31.12.2026 nachzurüsten oder auszutauschen. Bei Immobilienbesichtigungen und Exposés lohnt ein Hinweis auf den technischen Stand der Erfassungsgeräte, da veraltete Geräte für Käufer/Mieter Investitionsbedarf bedeuten.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus sind an jedem Heizkörper elektronische Heizkostenverteiler sowie in jeder Wohnung ein Warmwasserzähler installiert. Die Hausverwaltung liest die Werte einmal jährlich aus und berechnet daraus die individuellen Heizkosten jedes Mieters.

Rechtsgrundlage

  • § 4 HeizkostenV – Pflicht zur Ausstattung mit Erfassungsgeräten bei zentraler Versorgung mehrerer Nutzeinheiten.
  • § 5 HeizkostenV – Anforderungen an die Erfassungsgeräte, insbesondere Fernablesbarkeit bei Neuinstallation.

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