Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Auch: GEG · Heizungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Bundesgesetz für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland. Es bündelt die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und regelt unter anderem Neubau-Standards, Anforderungen an Heizungsanlagen und die Pflicht zum Energieausweis.
Ausführliche Erklärung
Das GEG ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und hat die zuvor parallel geltenden Regelwerke EnEV, EnEG und EEWärmeG in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Ziel des Gesetzes ist laut § 1 GEG, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu leisten – durch Energieeinsparung, effiziente Anlagentechnik und einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien bei Wärme- und Kälteversorgung.
Für die Immobilienpraxis sind vor allem folgende Regelungsbereiche relevant:
- Neubaustandards: Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung von Neubauten (energetischer Mindeststandard, vergleichbar dem früheren EnEV-Niveau).
- Anforderungen an Heizungsanlagen: insbesondere seit der Novelle 2023/2024 („Heizungsgesetz") schrittweise steigende Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
- Energieausweis: Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung (siehe Energieausweis), mit Angaben zu Energiebedarf oder -verbrauch.
- Sanierungspflichten für bestimmte Bauteile bei Eigentümerwechsel oder umfassenden Modernisierungen.
Verstöße gegen Pflichten des GEG – etwa das Fehlen eines Energieausweises beim Verkauf – sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Für Makler ist das GEG in mehrfacher Hinsicht relevant: bei der Objektvermarktung (Pflichtangaben zum Energieausweis in Exposés und Anzeigen), bei der Beratung von Käufern zu künftigen Sanierungs- und Heizungspflichten sowie bei der Einschätzung der energetischen Werthaltigkeit einer Immobilie.
Beispiel aus der Praxis
Ein Verkäufer bietet sein Einfamilienhaus zum Verkauf an, ohne einen gültigen Energieausweis vorzulegen oder die Pflichtangaben in der Anzeige zu machen. Dies stellt einen Verstoß gegen das GEG dar und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage
- § 1 GEG – Zweck des Gesetzes: Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen durch Energieeinsparung und erneuerbare Energien im Gebäudebereich.
- Das GEG ersetzt seit 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).