Erneuerbare Energien

Auch: Regenerative Energien · EE

Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich fortlaufend aus natürlichen Prozessen erneuern – insbesondere Solar-, Wind-, Wasser- und Umweltenergie, Geothermie sowie Biomasse. In der Immobilienwirtschaft sind sie vor allem für die Wärmeversorgung von Gebäuden und für die dezentrale Stromerzeugung relevant.

Ausführliche Erklärung

Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern (Erdgas, Heizöl, Kohle) stehen erneuerbare Energien dauerhaft und ohne Verbrauch endlicher Ressourcen zur Verfügung. Für die Immobilienpraxis sind vor allem folgende Formen bedeutsam:

  • Solarenergie: Photovoltaik zur Stromerzeugung, Solarthermie zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung.
  • Umweltwärme und Geothermie: Nutzung über Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Grundwasser).
  • Biomasse: Holzpellets, Hackschnitzel, Biogas.
  • Windkraft und Wasserkraft: vor allem netzgebunden, für die Einzelimmobilie meist indirekt über den Strommix relevant.

Erneuerbare Energien haben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unmittelbare Bedeutung für den Immobilienmarkt erlangt: Seit dem 1. Januar 2024 muss eine neu eingebaute Heizungsanlage grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sogenannte 65-Prozent-Regel). Für Bestandsgebäude und je nach Stand der kommunalen Wärmeplanung gelten gestaffelte Übergangsfristen. Auch bei der Erstellung von Energieausweisen und bei der energetischen Bewertung von Bestandsimmobilien spielt der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung eine zentrale Rolle für Energieeffizienzklasse und Marktattraktivität.

Für Käufer, Verkäufer und Makler ist relevant, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien – etwa durch Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Anschluss an ein erneuerbar gespeistes Wärmenetz – sowohl gesetzliche Pflicht als auch werterhaltender bzw. wertsteigernder Modernisierungsschritt sein kann und in vielen Fällen öffentlich gefördert wird (KfW, BAFA).

Beispiel aus der Praxis

Beim Austausch einer defekten Ölheizung entscheidet sich ein Eigentümer für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Damit erfüllt die neue Heizungsanlage die gesetzliche Vorgabe, mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, und der Eigentümer kann zusätzlich staatliche Förderung für den Heizungstausch beantragen.

Rechtsgrundlage

  • § 71 GEG – Pflicht, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen.
  • § 3 EEG – Begriffsbestimmung erneuerbarer Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (Stromerzeugung).

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