goAML-Portal
Auch: goAML Web
goAML ist die von den Vereinten Nationen entwickelte und in Deutschland von der FIU eingesetzte IT-Anwendung, über die alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten – darunter Immobilienmakler – sich registrieren und im Bedarfsfall Verdachtsmeldungen elektronisch einreichen.
Ausführliche Erklärung
Das goAML-Portal (auch "goAML Web") ist die einzige zulässige Übermittlungsform für Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG an die FIU – eine formlose Meldung per E-Mail, Fax oder Telefon genügt nicht. Für die Nutzung sind zwei Schritte zu unterscheiden:
1. Registrierung: Jeder Verpflichtete muss sich zunächst im Portal registrieren, unabhängig davon, ob er später tatsächlich eine Meldung abgibt. Ohne vorherige Registrierung kann im Ernstfall keine Verdachtsmeldung abgegeben werden – ein zeitkritisches Problem, da Verdachtsmeldungen unverzüglich erfolgen müssen.
2. Meldung im Verdachtsfall: Ergibt sich ein konkreter Anhaltspunkt für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wird die Verdachtsmeldung über ein strukturiertes Formular im Portal eingereicht (Angaben zu Vertragspartnern, wirtschaftlich Berechtigten, Transaktion, Verdachtsmomenten).
Praxishinweise für Makler:
- Die Registrierung erfolgt über die Zoll-/FIU-Website; für den Zugang wird in der Regel ein ELSTER-Zertifikat oder vergleichbares Authentifizierungsverfahren genutzt.
- Das Portal ermöglicht auch die Verwaltung mehrerer Nutzer innerhalb eines Unternehmens (z. B. Geldwäschebeauftragter plus Vertretung).
- Nach Einreichung einer Meldung kann die FIU über das Portal Rückfragen stellen oder ein Durchführungsverbot (Sperrfrist) anordnen.
- Die im Portal gespeicherten Meldedaten müssen mit der internen GwG-Akte übereinstimmen und sind Teil der Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Die Nutzung von goAML ist für Makler oft der praktisch greifbarste Berührungspunkt mit dem GwG, weshalb Schulungen zur Portalnutzung fester Bestandteil der internen Sicherungsmaßnahmen sein sollten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler stellt fest, dass ein Käufer widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Kaufpreises macht und plötzlich einen anderen Namen als Zahlungspflichtigen einsetzen möchte. Er meldet dies über das goAML-Portal, für das sein Büro bereits bei Geschäftsaufnahme registriert wurde, unmittelbar an die FIU.