Grundrissoptimierung

Auch: Grundrissanpassung · Grundrissverbesserung

Grundrissoptimierung bezeichnet bauliche oder planerische Maßnahmen, mit denen die Raumaufteilung einer Immobilie effizienter, funktionaler oder zeitgemäßer gestaltet wird – etwa um die Vermarktungschancen zu verbessern oder den Wohnwert zu erhöhen.

Ausführliche Erklärung

Viele ältere Bestandsimmobilien weisen Grundrisse auf, die heutigen Wohnbedürfnissen nicht mehr entsprechen: kleinteilige Zimmeraufteilungen, dunkle Flure, getrennte Küchen ohne Anbindung an den Wohnbereich oder ungünstig geschnittene Bäder. Die Grundrissoptimierung setzt hier an und untersucht, wie sich durch den Abriss oder die Versetzung nicht tragender Wände, die Zusammenlegung von Räumen oder die Umnutzung von Nebenflächen eine attraktivere und besser vermarktbare Aufteilung erzielen lässt.

Im Maklerkontext spielt die Grundrissoptimierung vor allem bei der Verkaufsvorbereitung eine Rolle: Ein optimierter, offener und lichtdurchfluteter Grundriss lässt sich im Exposé besser darstellen, erhöht die Aufenthaltsqualität bei Besichtigungen und kann – je nach Marktsituation – einen höheren Verkaufs- oder Mietpreis rechtfertigen. Anders als beim reinen Home-Staging, das die vorhandene Fläche nur möblierungstechnisch in Szene setzt, greift die Grundrissoptimierung tatsächlich baulich in die Raumstruktur ein und erfordert daher meist einen Architekten oder Innenarchitekten sowie – bei tragenden Wänden oder Eingriffen in die Statik – eine bauaufsichtliche Prüfung beziehungsweise Genehmigung.

Bei Eigentumswohnungen sind zudem die Grenzen des Sondereigentums zu beachten: Eingriffe, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (etwa tragende Wände, Fassade, Versorgungsleitungen), bedürfen der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler empfiehlt dem Verkäufer einer 1970er-Jahre-Wohnung, vor dem Verkauf die nicht tragende Wand zwischen Küche und Wohnzimmer zu entfernen, um einen offenen Wohn-Ess-Bereich zu schaffen. Der so optimierte Grundriss wirkt im Exposé großzügiger und moderner und erleichtert dem Makler die Vermarktung erheblich.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage; je nach Umfang der Maßnahme können bauordnungsrechtliche Vorschriften (Genehmigungspflicht bei Eingriffen in tragende Bauteile) und, bei Wohnungseigentum, die Zustimmungserfordernisse nach dem Wohnungseigentumsgesetz relevant werden.

Verwandte Begriffe