Grundvermögen
Auch: Grundbesitzvermögen
Grundvermögen ist ein Begriff des Bewertungsgesetzes und umfasst Grund und Boden, Gebäude sowie sonstige Bestandteile und Zubehör eines Grundstücks einschließlich Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Er bildet die sachliche Grundlage für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer.
Ausführliche Erklärung
Historisch war der Begriff des Grundvermögens in § 68 BewG für die frühere Einheitsbewertung geregelt. Im Zuge der Grundsteuerreform enthält das Bewertungsgesetz für die aktuelle Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell eine inhaltsgleiche Regelung in § 243 BewG: Zum Grundvermögen gehören danach der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, außerdem das Erbbaurecht sowie Wohnungs- und Teileigentum, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsgrundstücke handelt. Ausdrücklich nicht zum Grundvermögen zählen Bodenschätze sowie Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen) – auch wenn diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.
Die Abgrenzung des Grundvermögens ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Grundsteuerwerts, der wiederum multipliziert mit Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ergibt. Für Makler und Eigentümer ist relevant, dass die Zuordnung eines Grundstücks zum Grundvermögen (im Gegensatz zu land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder einem Betriebsgrundstück) über das anwendbare Bewertungsverfahren und damit die steuerliche Belastung entscheidet.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus wird für Zwecke der Grundsteuer als Grundvermögen eingestuft. Grundlage der Bewertung sind Grund und Boden sowie das aufstehende Gebäude, nicht dagegen etwaige gewerbliche Betriebsvorrichtungen in einem angemieteten Ladenlokal im Erdgeschoss.
Rechtsgrundlage
- § 243 BewG – Definiert den Begriff des Grundvermögens für die Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell (Grund und Boden, Gebäude, Erbbaurecht, Wohnungseigentum u. a.).