Höhenplan
Auch: Höhenplanung
Der Höhenplan ist ein technischer Bestandteil der Erschließungs- und Bauplanung, der die vorhandenen und geplanten Geländehöhen eines Grundstücks sowie die Höhenlage von Gebäuden, Straßen und Leitungen zueinander und zu einem festen Bezugspunkt (in der Regel Normalhöhennull) darstellt.
Ausführliche Erklärung
Bei der Erschließung von Baugebieten und bei größeren Bauvorhaben ist die genaue Höhenlage der geplanten baulichen Anlagen entscheidend für Entwässerung, Zufahrten, Barrierefreiheit und das Verhältnis zu Nachbargrundstücken. Der Höhenplan ergänzt den Lageplan (der die horizontale Lage von Gebäuden und Grundstücksgrenzen zeigt) um die vertikale Dimension: Er zeigt Höhenlinien, Geländeschnitte, geplante Fertigfußbodenhöhen sowie die Anschlusshöhen an bestehende Straßen und Kanalisation.
In der Praxis wird der Höhenplan insbesondere benötigt bei:
- Erschließungsplanungen für neue Baugebiete, um Straßen- und Kanalgefälle sowie den natürlichen Wasserabfluss zu planen,
- Bauanträgen, wenn die Baubehörde eine Aussage zur Höhenlage des Gebäudes im Verhältnis zur Straße oder zu Nachbargebäuden verlangt (z. B. zur Prüfung von Abstandsflächen oder Traufhöhen),
- der Grundstücksbeurteilung bei Hanglagen, wo die Höhenlage über Belichtung, Aussicht, Erdarbeiten und Erschließungskosten mitentscheidet.
Erstellt wird der Höhenplan üblicherweise von einem Vermessungsingenieur oder im Rahmen der Objektplanung durch den Architekten auf Basis eines amtlichen oder privaten Höhenaufmaßes. Für Immobilienmakler ist der Höhenplan vor allem bei der Vermarktung von unbebauten Grundstücken in topografisch bewegtem Gelände von Bedeutung, da er Auskunft über Erdarbeiten, mögliche Mehrkosten und die Bebaubarkeit gibt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger plant ein Neubaugebiet an einem leicht abfallenden Hang. Der beauftragte Vermessungsingenieur erstellt einen Höhenplan, aus dem hervorgeht, wie die Erschließungsstraße mit ausreichendem Gefälle für die Regenwasserableitung angelegt werden muss und auf welcher Höhe die einzelnen Baugrundstücke an die Straße anschließen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Der Höhenplan ist ein technisches Planungsdokument, das im Rahmen der Erschließungsplanung, der Bauantragstellung (nach den jeweiligen Landesbauordnungen) oder der amtlichen Vermessung erstellt wird.