Kapitallebensversicherung

Auch: Kapitalbildende Lebensversicherung · Gemischte Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die Todesfallschutz mit einem Sparanteil verbindet: Am Ende der Laufzeit oder im Todesfall wird eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt. In der Immobilienfinanzierung diente sie lange als sogenannter Tilgungsersatz.

Ausführliche Erklärung

Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer über die Laufzeit Beiträge, aus denen der Versicherer einen Todesfallschutz sowie einen Sparanteil finanziert; am Vertragsende steht eine Kapitalauszahlung, deren Höhe von Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung abhängt. In der Immobilienfinanzierung wurde dieses Produkt jahrzehntelang mit einem endfälligen Darlehen kombiniert: Der Kreditnehmer zahlt während der Laufzeit nur die Zinsen auf das Darlehen und parallel die Beiträge in die Lebensversicherung ein; die Tilgung erfolgt erst am Ende in einer Summe aus der Versicherungsauszahlung. Man spricht hier von einem „Tilgungsersatzdarlehen" oder „Lebensversicherungsdarlehen".

Dieses Modell hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren, weil die sinkenden Garantiezinsen die kalkulierte Ablaufleistung häufig unter die zur Tilgung benötigte Darlehenssumme gedrückt haben – die Finanzierungslücke musste dann anderweitig geschlossen werden. Zudem ist der Zins beim endfälligen Darlehen wegen der über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Restschuld höher als bei einem klassischen Annuitätendarlehen. Kapitallebensversicherungen werden heute vor allem noch als zusätzliche Sicherheit (Abtretung an die finanzierende Bank) oder als ergänzender Baustein der Altersvorsorge eingesetzt, weniger als alleiniges Tilgungsinstrument.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer schließt 1998 ein endfälliges Darlehen über 150.000 Euro ab und bespart parallel eine Kapitallebensversicherung mit dem Ziel, dass deren Ablaufleistung nach 25 Jahren die Darlehenssumme deckt. Durch die gesunkenen Überschussbeteiligungen reicht die tatsächliche Auszahlung nur für 130.000 Euro – die Differenz muss der Käufer aus eigenen Mitteln oder einer Anschlussfinanzierung aufbringen.

Rechtsgrundlage

Die Kapitallebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG); spezielle immobilienrechtliche Vorschriften bestehen nicht. Ihre Verwendung als Tilgungsersatz ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer, Versicherer und finanzierender Bank, keine gesetzlich geregelte Finanzierungsform.

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