Kapitalzusage

Auch: Commitment

Eine Kapitalzusage (Commitment) ist die verbindliche Verpflichtung eines Anlegers, einem geschlossenen Fonds über die Laufzeit hinweg einen festgelegten Höchstbetrag an Kapital zur Verfügung zu stellen. Das Geld wird nicht sofort komplett eingezahlt, sondern schrittweise abgerufen, sobald der Fonds es für Investitionen benötigt.

Ausführliche Erklärung

Das Kapitalzusage-Modell (Commitment-Modell) ist typisch für geschlossene Immobilienfonds und Spezial-AIF, die institutionelles Kapital einwerben, sowie für Private-Equity- und Private-Debt-Fonds. Statt den gesamten zugesagten Betrag bei Fondsauflage einzuzahlen, ruft die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) das Kapital in Tranchen ab (Kapitalabruf, Capital Call), sobald konkrete Ankäufe oder Ausgaben anstehen.

Vorteile für Investoren:

  • Effizienter Kapitaleinsatz: Kapital muss nicht ungenutzt "auf Vorrat" bereitgehalten werden, sondern erwirtschaftet bis zum Abruf anderweitig Rendite.
  • Planungssicherheit für den Fonds: Die KVG kann Ankäufe verbindlich planen, weil das Gesamtvolumen der Zusagen feststeht.

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Kapitalzusage:

  • Committed Capital: Die Summe aller zugesagten (aber noch nicht zwingend eingezahlten) Beträge aller Investoren.
  • Called Capital / Drawn Down: Der bereits abgerufene und eingezahlte Anteil.
  • Undrawn Commitment: Der noch nicht abgerufene Restbetrag der Zusage.
  • Default-Risiko: Zahlt ein Investor eine abgerufene Kapitalzusage nicht fristgerecht ein, drohen im Fondsvertrag meist Vertragsstrafen bis zum Ausschluss aus dem Fonds.

Für Makler ist die Kapitalzusage vor allem im Kontext institutioneller Immobilientransaktionen relevant, wenn Käufer (Fonds, Family Offices) ihre Finanzierungsfähigkeit über bestehende, noch nicht abgerufene Kapitalzusagen von Investoren nachweisen.

Beispiel aus der Praxis

Ein institutioneller Anleger sagt einem geschlossenen Immobilienfonds eine Kapitalzusage von 10 Mio. Euro zu. Im ersten Jahr ruft die Kapitalverwaltungsgesellschaft 4 Mio. Euro für den Ankauf eines Bürogebäudes ab; die restlichen 6 Mio. Euro bleiben als offene Zusage bestehen, bis weitere Investitionsobjekte gefunden werden.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; die Ausgestaltung von Kapitalzusagen erfolgt vertraglich im Gesellschafts- bzw. Zeichnungsvertrag des Fonds im Rahmen der KAGB-Vorgaben für geschlossene Alternative Investmentfonds.

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