Katasternummer
Auch: Flurstücksnummer
Die Katasternummer (Flurstücksnummer) ist die eindeutige amtliche Bezeichnung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster. Sie setzt sich üblicherweise aus Gemarkung, Flur und laufender Flurstücksnummer zusammen und identifiziert ein Grundstück geografisch unverwechselbar.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Katasternummer das Bindeglied zwischen der tatsächlichen (geografischen) Beschreibung eines Grundstücks beim Katasteramt und dem rechtlichen Eintrag im Grundbuch.
- Aufbau: Klassisches Format ist "Gemarkung, Flur X, Flurstück Y" (z. B. "Gemarkung Musterstadt, Flur 12, Flurstück 345"). Manche Bundesländer/Systeme nutzen zusätzlich Zähler/Nenner-Schreibweisen bei geteilten Flurstücken (z. B. "345/2").
- Funktion: Die Katasternummer dient der eindeutigen Identifikation eines Grundstücks unabhängig von Adresse oder postalischer Bezeichnung – wichtig, da sich Adressen ändern können, die Katasternummer aber grundsätzlich stabil bleibt (außer bei Teilung/Verschmelzung von Flurstücken).
- Verknüpfung mit dem Grundbuch: Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts wird jedes Grundstück mit seiner Katasternummer (Gemarkung, Flur, Flurstück) aufgeführt – dies stellt die Verbindung zwischen dem rechtlichen Register (Grundbuch) und dem tatsächlichen Register (Liegenschaftskataster) her.
- Praxisrelevanz: Im Exposé und in Kaufverträgen ist die exakte Katasternummer essenziell, um Verwechslungen bei Nachbargrundstücken auszuschließen – insbesondere bei Teilflächen, unbebauten Grundstücken oder bei geplanten Grundstücksteilungen. Bei Teilverkäufen (z. B. Verkauf eines Teilstücks eines größeren Flurstücks) muss zunächst eine Vermessung mit neuer Flurstücksnummer erfolgen, bevor der Kaufvertrag beurkundet werden kann.
- Abfrage: Die Katasternummer eines Grundstücks lässt sich über das Katasteramt, häufig auch über digitale Geoportale der Länder, ermitteln.
Beispiel aus der Praxis
Im Kaufvertrag für ein Baugrundstück wird das Objekt exakt als "Gemarkung Seedorf, Flur 4, Flurstück 78/3" bezeichnet – diese Katasternummer stellt sicher, dass eindeutig das neu vermessene Teilstück und nicht das gesamte ursprüngliche Flurstück 78 verkauft wird.
Rechtsgrundlage
- ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) – Bundesweit einheitliches System zur Vergabe und Führung von Flurstücksnummern.
- Vermessungs- und Katastergesetze der Länder – Regeln die Nummernvergabe und -systematik im jeweiligen Bundesland.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/katasternummer/ · Rechtsstand 07/2026 ·
Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.