KfW-Effizienzhaus Denkmal
Auch: EH Denkmal · Effizienzhaus Denkmal
Das KfW-Effizienzhaus Denkmal ist eine spezielle Förderstufe für denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Bestandsgebäude, bei der es – anders als bei den nummerierten Stufen (EH40 bis EH85) – keinen festen Prozentwert gegenüber dem Referenzgebäude gibt. Stattdessen wird individuell das energetisch technisch und denkmalrechtlich Machbare ermittelt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist diese Stufe bei der Vermittlung denkmalgeschützter oder ortsbildprägender Bestandsimmobilien von zentraler Bedeutung:
- Individuelle Zielwerte statt fester Prozentzahl: Da denkmalrechtliche Auflagen (z. B. Erhalt der Fassade, keine Außendämmung, Bestandsfenster) eine Sanierung auf die üblichen Effizienzhaus-Stufen häufig unmöglich machen, wird beim Effizienzhaus Denkmal kein fester Referenzwert vorgegeben. Stattdessen ermittelt ein Energieeffizienz-Experte das unter den gegebenen denkmalschutzrechtlichen Restriktionen technisch und wirtschaftlich sinnvoll erreichbare Energieniveau.
- Zielgruppe: Die Förderstufe richtet sich an eingetragene Baudenkmäler sowie an Gebäude, die aufgrund ihrer Lage in einem Ensembleschutzbereich oder ihrer stadtbildprägenden Bedeutung vergleichbaren Erhaltungsauflagen unterliegen.
- Fördersystem: Das Effizienzhaus Denkmal ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude, KfW 261) und wird in der Regel mit einem Fördersatz vergleichbar oder leicht oberhalb der Basisstufe EH85 unterstützt, da die Sanierung unter Denkmalschutzauflagen technisch anspruchsvoller und teurer ist.
- Zusammenspiel mit Denkmal-AfA: Für Käufer denkmalgeschützter Immobilien ist die energetische Förderung über das Effizienzhaus Denkmal häufig mit der steuerlichen Denkmal-Abschreibung (§§ 7i, 10f, 11b EStG) kombinierbar – ein für Kapitalanleger attraktives Doppelargument, das der Makler kennen sollte.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei denkmalgeschützten Objekten sollte frühzeitig ein Energieberater mit Erfahrung im Bereich Denkmalschutz eingebunden werden, da Standardlösungen (Außendämmung, Fenstertausch) oft nicht genehmigungsfähig sind und alternative, denkmalverträgliche Maßnahmen (Innendämmung, denkmalgerechte Fenster, Heizungstausch) geplant werden müssen.
Beispiel aus der Praxis
Ein unter Denkmalschutz stehendes Stadthaus aus der Gründerzeit soll energetisch modernisiert werden. Da eine Außendämmung aus denkmalrechtlichen Gründen untersagt ist, plant der Energieberater eine Innendämmung, neue denkmalgerechte Kastenfenster und eine Wärmepumpe. Das erreichte Energieniveau wird als "Effizienzhaus Denkmal" eingestuft und über die KfW-Sanierungsförderung bezuschusst – zusätzlich kann der Käufer die Denkmal-AfA für die Modernisierungskosten geltend machen.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – enthält Erleichterungen und Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude bei energetischen Anforderungen.
- Denkmalschutzgesetze der Länder – regeln, welche baulichen Veränderungen an geschützten Gebäuden zulässig sind.
- BEG-Förderrichtlinie – definiert die Fördervoraussetzungen für das Effizienzhaus Denkmal.