Konstantmodell (Finanzierung)
Auch: Bauspar-Kombikredit · Bausparsofortfinanzierung · Konstantdarlehen
Beim Konstantmodell wird die Immobilienfinanzierung aus einem zunächst tilgungsfreien Bankkredit ("Vorausdarlehen") und einem parallel besparten Bausparvertrag zusammengesetzt. Der Kunde zahlt über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende monatliche Rate; sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, löst das Bauspardarlehen den Bankkredit vollständig ab.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Konstantmodell vor allem bei Kunden relevant, die langfristige Planungssicherheit und einen über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Zinssatz schätzen. Der Ablauf im Detail:
1. Phase 1 – Vorausdarlehen: Der Kunde erhält von der Bank ein tilgungsfreies Vorausdarlehen in Höhe der Bausparsumme. In dieser Phase zahlt er nur Zinsen auf das Vorausdarlehen sowie Sparbeiträge in den parallel laufenden Bausparvertrag ein – die Summe aus beidem ergibt die "konstante Rate".
2. Phase 2 – Zuteilung: Sobald der Bausparvertrag die vertraglich vereinbarte Bewertungszahl erreicht und zuteilungsreif ist (abhängig von Sparleistung und Mindestsparguthaben, meist nach 7–12 Jahren), wird das Bausparguthaben zur vollständigen Tilgung des Vorausdarlehens verwendet.
3. Phase 3 – Bauspardarlehen: Der verbleibende Restbetrag wird als Bauspardarlehen zu einem bereits bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Zinssatz weiter getilgt, bis zur vollständigen Rückzahlung.
Der entscheidende Vorteil: Der Zinssatz für die gesamte Laufzeit – also sowohl für das Vorausdarlehen als auch für das anschließende Bauspardarlehen – steht bereits bei Vertragsabschluss fest. Das schützt vollständig vor dem Zinsänderungsrisiko einer Anschlussfinanzierung, wie es bei klassischen Annuitätendarlehen mit kürzerer Zinsbindung besteht.
Nachteile, die der Makler kennen sollte: Das Konstantmodell ist in der Regel teurer als eine klassische Annuitätenfinanzierung, wenn das aktuelle Zinsniveau niedrig ist, da der Kunde für die Zinssicherheit einen Aufschlag zahlt. Zudem hängt der Zeitpunkt der Zuteilung von der Sparleistung aller Bausparer im Kollektiv ab und ist nicht exakt planbar – verzögert sich die Zuteilung, verlängert sich die teurere Vorausdarlehensphase.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer schließt eine Finanzierung über 300.000 Euro nach dem Konstantmodell ab: Er erhält ein tilgungsfreies Vorausdarlehen der Bank über die volle Summe und bespart parallel einen Bausparvertrag über denselben Betrag. Nach neun Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif; das Bausparguthaben tilgt das Vorausdarlehen vollständig, und der Kunde zahlt den Restbetrag als Bauspardarlehen zu dem von Anfang an festgelegten Zinssatz weiter ab – ohne dass sich sein Zinssatz über die gesamte Laufzeit je geändert hätte.
Rechtsgrundlage
- § 1 Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG) – Rechtsrahmen für Bausparverträge als Grundlage des Modells.
- Im Übrigen gelten für Vorausdarlehen und Bauspardarlehen die allgemeinen Vorschriften zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (§§ 491 ff. BGB).