Kostenermittlung
Auch: Baukostenermittlung
Die Kostenermittlung ist die systematische Erfassung der voraussichtlichen oder tatsächlichen Kosten eines Bauvorhabens nach den Kostengruppen der DIN 276. Sie erfolgt stufenweise mit zunehmender Genauigkeit, parallel zum Fortschritt der Planung und Bauausführung.
Ausführliche Erklärung
Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen" (Fassung 2018-12) unterscheidet sechs aufeinanderfolgende Stufen der Kostenermittlung, die jeweils an bestimmte Leistungsphasen der Planung anknüpfen und mit fortschreitendem Planungsstand genauer werden:
- Kostenrahmen – erste grobe Orientierung zu Machbarkeit und Budget in der Projektvorbereitung/Bedarfsplanung, meist mit hoher Unschärfe.
- Kostenschätzung – grobe erste Einschätzung auf Basis der Vorplanung, meist unter Verwendung von Kennwerten (z. B. Kosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche).
- Kostenberechnung – detailliertere Ermittlung auf Grundlage der Entwurfsplanung, meist bis zur zweiten Ebene der Kostengruppen gegliedert; dient häufig als Grundlage für die Finanzierungsentscheidung.
- Kostenvoranschlag – Ermittlung auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe.
- Kostenanschlag – Ermittlung auf Basis konkreter Angebote und Vergabeeinheiten, üblicherweise nach Vergabe der Gewerke.
- Kostenfeststellung – abschließende Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens, auf Grundlage der geprüften Rechnungen.
Jede Stufe orientiert sich an der Gliederung der Kostengruppen (KG 100 bis KG 800) und ermöglicht so eine durchgängige Vergleichbarkeit zwischen Planung und tatsächlicher Kostenentwicklung. In der Praxis werden vor allem Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung als die zentralen Meilensteine genannt; Kostenrahmen und Kostenvoranschlag ergänzen diese seit der Fassung 2018-12 um zwei weitere, seltener explizit benannte Zwischenstufen. Für Projektentwickler und Bauherren ist die Kostenermittlung damit sowohl Planungsinstrument als auch Kontrollinstrument: Abweichungen zwischen den einzelnen Ermittlungsstufen zeigen frühzeitig, ob ein Projekt im budgetierten Kostenrahmen bleibt, und liefern die Grundlage für Nachsteuerungen bei der Ausführungsplanung oder Vergabe.
Da sich auch die Honorarermittlung nach der HOAI an den anrechenbaren Kosten orientiert, die aus der Kostenberechnung oder dem Kostenanschlag abgeleitet werden, ist eine sorgfältige und nachvollziehbare Kostenermittlung zugleich Grundlage für die Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Projektentwickler lässt zu Beginn der Planung eines Wohnungsneubaus eine grobe Kostenschätzung anhand von Kennwerten je Quadratmeter erstellen. Mit fortschreitender Entwurfsplanung folgt eine detailliertere Kostenberechnung, die als Grundlage für die Finanzierungszusage der Bank dient. Nach Vergabe der Gewerke wird diese durch einen Kostenanschlag auf Basis der tatsächlich eingeholten Angebote präzisiert.
Rechtsgrundlage
Keine gesetzliche, sondern eine technische Rechtsgrundlage: DIN 276 „Kosten im Bauwesen" als anerkannte Regel der Technik für die Stufen und Gliederung der Kostenermittlung im Bauwesen.