Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist eine erste, überschlägige Ermittlung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Sie basiert auf den Ergebnissen der Vorplanung und dient als frühe Entscheidungsgrundlage, bevor detailliertere Planungen vorliegen.

Ausführliche Erklärung

Die DIN 276 unterscheidet mehrere aufeinander aufbauende Stufen der Kostenermittlung, die jeweils an bestimmte HOAI-Leistungsphasen gekoppelt sind:

1. Kostenrahmen – grobe Orientierung in der Bedarfsplanung (vor LP1).

2. Kostenschätzung – nach der Vorplanung (Leistungsphase 2), Genauigkeit meist im Bereich von ±30 %.

3. Kostenberechnung – nach der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3), deutlich detaillierter, Genauigkeit ca. ±20 %.

4. Kostenanschlag – auf Basis eingeholter Angebote (Leistungsphase 7), sehr genau.

5. Kostenfeststellung – nach Fertigstellung, dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten.

Für den Makler ist die Kostenschätzung vor allem relevant, wenn er Bauherren, Kapitalanleger oder Projektentwickler in der frühen Phase eines Bauprojekts berät oder ein Grundstück mit Bebauungspotenzial vermarktet. Sie liefert eine erste Einschätzung, ob ein Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist, und bildet häufig die Grundlage für erste Finanzierungsgespräche mit der Bank. Wichtig ist dabei stets, die Unschärfe der Kostenschätzung zu kommunizieren – sie ersetzt keinesfalls einen späteren, verbindlicheren Kostenanschlag.

Basis für die Kostenschätzung sind üblicherweise Kennwerte aus vergleichbaren Bauprojekten (z. B. Kosten pro Quadratmeter Bruttogrundfläche, BKI-Baukostendatenbanken) sowie die Kostengliederung nach Kostengruppen (KG 100 bis KG 700).

Beispiel aus der Praxis

Ein Projektentwickler lässt für ein geplantes Mehrfamilienhaus nach Abschluss der Vorplanung eine Kostenschätzung erstellen. Der Architekt beziffert die Gesamtkosten auf 3,8 Mio. Euro (±30 %), also zwischen rund 2,7 und 4,9 Mio. Euro. Auf dieser Basis entscheidet der Entwickler, ob das Projekt in die Entwurfsplanung überführt wird.

Rechtsgrundlage

  • DIN 276 "Kosten im Bauwesen" – definiert die Kostenschätzung als eine von fünf Stufen der Kostenermittlung im Bauwesen.

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