Kostengruppe 700

Auch: KG 700 · Baunebenkosten

Die Kostengruppe 700 (KG 700) nach DIN 276 bündelt die Baunebenkosten eines Bauvorhabens – also alle Kosten, die für Planung, Genehmigung, Beratung und Bauherrenaufgaben anfallen, aber nicht direkt in die Bausubstanz fließen.

Ausführliche Erklärung

Während die Kostengruppen 300 und 400 die eigentlichen Baukosten (Baukonstruktion, technische Anlagen) abbilden, erfasst die KG 700 einen Großteil der "drumherum" anfallenden Kosten. Für den Makler ist sie wichtig, um Bauherren und Käufern die Gesamtkostenstruktur eines Bauvorhabens verständlich zu machen – gerade bei Bauträgerprojekten oder wenn Kunden ein Grundstück mit eigenem Bauvorhaben erwerben wollen.

Zur KG 700 zählen typischerweise:

  • Bauherrenaufgaben: Projektsteuerung, eigene Verwaltungskosten des Bauherrn.
  • Vorbereitung der Objektplanung: Wettbewerbe, Auslobungen, städtebauliche Voruntersuchungen.
  • Architekten- und Ingenieurleistungen: Honorare nach HOAI (Objektplanung, Fachplanung TGA, Tragwerksplanung).
  • Gutachten und Beratung: Bodengutachten, Schallschutzgutachten, Vermessungsleistungen.
  • Kunst: sofern nicht bereits unter KG 600 erfasst.
  • Allgemeine Baunebenkosten: Genehmigungsgebühren, Prüfstatik, Bauversicherungen.

Hinweis: Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen oder Bürgschaftskosten wurden mit der Neufassung der DIN 276 (2018-12) aus der KG 700 herausgelöst und bilden seither die eigenständige Kostengruppe 800 „Finanzierung".

In der Baupraxis wird die Höhe der Baunebenkosten häufig als Faustregel mit rund 15 bis 20 % der reinen Baukosten (KG 300 + 400) angesetzt, kann aber je nach Projektkomplexität, Anzahl der Fachplaner und behördlichen Auflagen deutlich schwanken. Für Bauherren und Käufer ist die KG 700 oft ein unterschätzter Kostenblock, den der Makler bei der Beratung zur Gesamtfinanzierung ansprechen sollte, insbesondere bei Grundstückskäufen mit anschließender Bebauung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr plant ein Einfamilienhaus mit reinen Baukosten (KG 300 + 400) von 450.000 Euro. Für Architektenhonorar, Statik, Bodengutachten, Vermessung und Genehmigungsgebühren kalkuliert er zusätzlich rund 75.000 Euro (KG 700, ca. 17 %) ein – ein Betrag, den unerfahrene Bauherren häufig zunächst unterschätzen.

Rechtsgrundlage

  • DIN 276 "Kosten im Bauwesen" (Fassung 2018-12) – definiert die Kostengruppe 700 als Teil der achtstufigen Kostengliederung (KG 100–800); wird häufig vertraglich in Bezug genommen (z. B. bei Finanzierungsplänen und Bauträgerkalkulationen).

Verwandte Begriffe