Kraft-Wärme-Kopplung-Bonus

Auch: KWK-Zuschlag · KWK-Bonus

Der KWK-Bonus (KWK-Zuschlag) ist ein finanzieller Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), den Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – etwa Blockheizkraftwerken – für den erzeugten und eingespeisten oder selbst genutzten Strom erhalten können. Er soll den gleichzeitigen, effizienten Nutzen von Strom und Wärme fördern.

Ausführliche Erklärung

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme aus demselben Energieeinsatz und gelten deshalb als besonders effizient. Das KWKG sieht dafür einen Zuschlag pro erzeugter Kilowattstunde Strom vor, der je nach Anlagengröße, Inbetriebnahmejahr und Nutzungsart (Einspeisung ins Netz, Eigenverbrauch oder Lieferung an Dritte) unterschiedlich hoch ausfällt und regelmäßig gesetzlich angepasst wird. Für größere, neue oder modernisierte KWK-Anlagen kann zusätzlich ein besonderer Bonus vorgesehen sein, wenn die Anlage technisch in der Lage ist, mit einem elektrischen Wärmeerzeuger einen Teil der Wärmeerzeugung strombasiert und flexibel zu ergänzen.

Für die Immobilienwirtschaft ist der KWK-Bonus vor allem bei Objekten mit eigenem Blockheizkraftwerk relevant, etwa in größeren Mehrfamilienhäusern, Quartieren oder gewerblich genutzten Objekten mit Wärme-Contracting. Er verbessert die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen und kann in die Betriebskostenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Immobilie einfließen. Da sich Zuschlagshöhen und Fördervoraussetzungen im KWKG regelmäßig ändern, sollten konkrete Beträge stets anhand der aktuell geltenden Fassung des Gesetzes geprüft werden.

Beispiel aus der Praxis

Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einer Wohnanlage speist einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz ein und nutzt den Rest sowie die anfallende Wärme selbst zur Beheizung der Wohnungen. Für den erzeugten Strom erhält er zusätzlich zum Marktpreis den gesetzlich vorgesehenen KWK-Zuschlag, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage deutlich verbessert.

Rechtsgrundlage

Keine feste Zahlenangabe im Lexikoneintrag, da die Zuschlagshöhen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelmäßig angepasst werden. Grundlage ist das KWKG in seiner jeweils aktuellen Fassung.

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