Krüppelwalmdach
Auch: Halbwalmdach · Schopfwalmdach
Das Krüppelwalmdach (auch Halbwalmdach genannt) ist eine Mischform aus Sattel- und Walmdach: Die Giebelflächen werden nicht vollständig, sondern nur im oberen Drittel bis zur Hälfte abgeschrägt („gekrüppelt"), während der untere Giebelbereich senkrecht stehen bleibt.
Ausführliche Erklärung
Diese Dachform ist historisch vor allem in Norddeutschland verbreitet (u. a. bei Bauernhäusern und Landhäusern) und wird auch im modernen Ein- und Zweifamilienhausbau eingesetzt. Sie kombiniert Vorteile beider Grundformen:
- Der stehende untere Giebel ermöglicht wie beim Satteldach eine bessere Belichtung und mehr nutzbare Fläche im Dachgeschoss (z. B. für stehende Fenster).
- Die abgeschrägte obere Giebelfläche schützt wie beim Walmdach den Giebel besser vor Wind und Wetter und mindert die Angriffsfläche bei Sturm.
Für Makler und Bewerter ist die Dachform relevant, weil sie in vielen Bebauungsplänen explizit als zulässige oder vorgeschriebene Dachform festgesetzt wird (Ortsbildschutz, Gestaltungssatzungen). Beim Verkauf von Grundstücken mit Baurecht sollte geprüft werden, ob eine bestimmte Dachform vorgegeben ist – dies beeinflusst die Planungsfreiheit erheblich. Beim Dachausbau ist zu beachten, dass die Krüppelwalmflächen zusätzliche Dachschrägen erzeugen, die die nutzbare Wohnfläche im Vergleich zu einem reinen Satteldach etwas reduzieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Neubaugebiet schreibt im Bebauungsplan ausschließlich Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 45° vor, um ein einheitliches Ortsbild zu wahren. Ein Bauherr, der ein reines Flachdach plant, benötigt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung der Dachform selbst; Vorgaben ergeben sich aus kommunalen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen sowie den bautechnischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an Dachkonstruktionen.