Landesförderprogramm (Wohneigentum)
Auch: Regionale Wohnraumförderung · Landeswohnraumförderung · Landesförderbank-Programm
Ein Landesförderprogramm für Wohneigentum ist ein zusätzliches, über die jeweilige Landesförderbank (z. B. NRW.BANK, L-Bank, WI-Bank, IB.SH) angebotenes Finanzierungsinstrument, das den Erwerb oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse unterstützt. Es kann mit Bundesförderungen (KfW) kombiniert werden.
Ausführliche Erklärung
Neben der bundesweiten KfW-Förderung unterhält jedes Bundesland eigene, meist über eine Landesförderbank organisierte Wohnraumförderprogramme. Diese sind für Makler ein wichtiges, aber oft unterschätztes Beratungsthema, weil sie regional stark variieren und häufig zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind – etwa auf Familien mit Kindern, Ersterwerber, einkommensschwächere Haushalte oder energetische Sanierung.
Typische Ausgestaltung:
- Zinsgünstige Darlehen ergänzend zum Hausbankdarlehen, teils mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Einkommensgrenzen, die deutlich höher liegen können als beim klassischen sozialen Wohnungsbau – viele Programme richten sich bewusst an die "Mittelschicht", die sonst durch das Förderraster fällt.
- Kinderzuschläge oder Zuschüsse pro Kind im Haushalt.
- Regionale Bindungsfristen und Belegungsbindungen in einigen Programmen, wenn eine Mietwohnraumförderung vorliegt (bei Eigentumsförderung seltener).
- Häufig Kombinierbarkeit mit KfW-Programmen, aber nicht immer – manche Länder schließen eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme aus.
Bekannte Beispiele: NRW.BANK.Wohneigentum (Nordrhein-Westfalen), Bayerisches Wohnraumförderungsprogramm, IB.SH-Förderung (Schleswig-Holstein), WI-Bank-Förderung (Hessen), L-Bank-Wohnraumförderung (Baden-Württemberg).
Für den Makler ist der praktische Nutzen, frühzeitig zu prüfen (bzw. den Käufer an einen Finanzierungsberater zu verweisen), ob ein Landesförderprogramm infrage kommt – insbesondere bei jungen Familien oder Käufern mit geringerem Eigenkapital. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Beginn der Baumaßnahme bzw. vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags, weshalb ein Hinweis rechtzeitig im Beratungsprozess erfolgen muss – ein nachträglicher Antrag ist meist ausgeschlossen.
Beispiel aus der Praxis
Eine junge Familie mit zwei Kindern möchte in Nordrhein-Westfalen eine Bestandsimmobilie kaufen. Über die NRW.BANK erhält sie neben dem klassischen Bankdarlehen ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen sowie einen Kinderzuschuss, wodurch sich die monatliche Belastung spürbar reduziert. Der Makler weist die Familie frühzeitig auf diese Möglichkeit hin und empfiehlt die Antragstellung vor dem Notartermin.
Rechtsgrundlage
- Landeswohnraumförderungsgesetze der einzelnen Bundesländer (unterschiedliche Bezeichnungen je Land).
- Förderrichtlinien der jeweiligen Landesförderbank, die Details zu Einkommensgrenzen, Zinssätzen und Antragsverfahren regeln.
- Keine bundeseinheitliche Regelung – jedes Bundesland gestaltet sein Programm eigenständig.