Maklerzulassung
Auch: Maklererlaubnis · Erlaubnis nach § 34c GewO
Die Maklerzulassung ist die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, die jeder benötigt, der gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- oder Gewerberäume vermittelt oder nachweist.
Ausführliche Erklärung
Wer in Deutschland als Immobilienmakler tätig werden möchte, benötigt vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Behörde – in der Regel des Gewerbe- oder Ordnungsamts beziehungsweise der Industrie- und Handelskammer. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass der Antragsteller persönlich zuverlässig ist und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt; geprüft werden dazu unter anderem ein Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts und der Finanzbehörde. Ein Sachkundenachweis ist für die Erlaubniserteilung selbst nicht erforderlich, wird jedoch als freiwillige Zusatzqualifikation von vielen Maklerverbänden empfohlen.
Mit der erteilten Maklerzulassung sind Makler zugleich den berufsrechtlichen Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) unterworfen, etwa besonderen Informations-, Aufzeichnungs- und teilweise Buchführungspflichten. Die Erlaubnis ist personen- beziehungsweise unternehmensbezogen und bei juristischen Personen auf deren gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) bezogen zu beantragen. Eine Tätigkeit als Immobilienmakler ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein angehender Immobilienmakler beantragt bei seiner zuständigen IHK die Erlaubnis nach § 34c GewO. Er reicht ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ein. Nach positiver Zuverlässigkeitsprüfung erhält er die Maklerzulassung und darf gewerbsmäßig Immobilien vermitteln.
Rechtsgrundlage
- § 34c GewO – regelt die Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse.