Mietpreis pro Quadratmeter

Auch: Quadratmetermiete · Miete pro qm

Der Mietpreis pro Quadratmeter ist eine Kennzahl, die die monatliche Miete (meist die Kaltmiete) durch die Wohn- oder Nutzfläche einer Immobilie teilt und so den Vergleich der Mietpreise unterschiedlich großer Objekte ermöglicht.

Ausführliche Erklärung

Da absolute Mietbeträge wegen unterschiedlicher Wohnungsgrößen kaum vergleichbar sind, hat sich der Mietpreis pro Quadratmeter als zentrale Kennzahl im Vermietungsmarkt etabliert. Er wird berechnet, indem die monatliche Miete durch die nach der Wohnflächenverordnung ermittelte Wohnfläche geteilt wird. Üblich ist die Angabe bezogen auf die Kaltmiete (Nettokaltmiete ohne Betriebskosten), da Betriebskosten stark objektabhängig sind und die reine Wohnraummiete verzerren würden; teilweise wird ergänzend auch die Bruttowarmmiete pro Quadratmeter angegeben.

Der Mietpreis pro Quadratmeter dient in der Praxis mehreren Zwecken: Er bildet die Grundlage für örtliche Mietspiegel, die die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen ausweisen und bei Mieterhöhungen im Bestand als Referenzwert dienen. Er ermöglicht Maklern und Vermietern eine marktgerechte Einordnung des Angebotspreises bei der Neuvermietung und wird von Mietern zum Vergleich konkurrierender Angebote herangezogen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt die Mietpreisbremse zudem die zulässige Miete bei Wiedervermietung auf einen bestimmten Aufschlag gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete – auch hier ist der Mietpreis pro Quadratmeter die maßgebliche Vergleichsgröße.

Bei der Berechnung ist auf eine korrekte, einheitliche Flächenermittlung zu achten, da unterschiedliche Berechnungsmethoden (etwa die Einbeziehung von Balkon- oder Terrassenflächen mit reduziertem Ansatz) die Vergleichbarkeit beeinträchtigen können.

Beispiel aus der Praxis

Eine 75 Quadratmeter große Wohnung wird für 900 Euro Kaltmiete monatlich angeboten. Der Mietpreis pro Quadratmeter beträgt somit 12 Euro. Ein Makler nutzt diesen Wert, um die Wohnung mit vergleichbaren Angeboten im selben Stadtteil zu vergleichen und den Angebotspreis marktgerecht zu begründen.

Rechtsgrundlage

  • § 558 BGB – regelt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die maßgeblich anhand des Mietpreises pro Quadratmeter vergleichbarer Wohnungen ermittelt wird.
  • Die konkrete Ermittlung des Mietpreises pro Quadratmeter selbst ist keiner eigenen gesetzlichen Berechnungsvorschrift unterworfen.

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