Mietvertragsnachtrag
Auch: Nachtrag zum Mietvertrag · Vertragsnachtrag
Der Mietvertragsnachtrag ist ein eigenständiges Dokument, mit dem die Vertragsparteien einzelne Regelungen eines bereits bestehenden Mietvertrags einvernehmlich anpassen – etwa bei Flächenänderungen, neuer Miethöhe oder geänderten Nebenabreden.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Mietvertragsnachtrag bezeichnet dasselbe Instrument wie der „Nachtrag zum Mietvertrag": eine punktuelle Änderungsvereinbarung, die auf den ursprünglichen Mietvertrag Bezug nimmt, ohne diesen in Gänze neu zu formulieren. In der Praxis kommen beide Bezeichnungen synonym vor, wobei „Mietvertragsnachtrag" häufiger als Bezeichnung für das konkrete Vertragsdokument selbst verwendet wird.
Ein Mietvertragsnachtrag wird typischerweise bei folgenden Anlässen erstellt: Änderung der Mietfläche durch An- oder Abmietung, Anpassung der Miethöhe außerhalb automatischer Indexierungs- oder Staffelmechanismen, Austausch oder Hinzunahme eines Mitmieters, Verlängerung der Vertragslaufzeit oder Aufnahme zusätzlicher Vereinbarungen wie eines Umbaurechts. Der Nachtrag wird von denselben Parteien unterzeichnet wie der ursprüngliche Vertrag und regelmäßig ausdrücklich als Bestandteil des Gesamtvertragswerks bezeichnet.
Wesentliche Änderungen eines langfristigen Mietvertrags müssen der gesetzlichen Schriftform genügen, wenn der Ursprungsvertrag für mehr als ein Jahr abgeschlossen wurde; andernfalls besteht das Risiko, dass der gesamte Vertrag als unbefristet gilt und vorzeitig ordentlich kündbar wird. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Nachträgen ist eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls eine spätere Zusammenfassung in einer konsolidierten Vertragsfassung empfehlenswert, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Beispiel aus der Praxis
Zwei Jahre nach Abschluss eines Gewerbemietvertrags einigen sich Vermieter und Mieter darauf, die Miete anzupassen und dem Mieter ein zusätzliches Kellerabteil zu überlassen. Diese Änderungen werden in einem Mietvertragsnachtrag festgehalten, der ausdrücklich auf den ursprünglichen Mietvertrag verweist und dessen übrige Bestimmungen unberührt lässt.