Mindestwohnstandard
Auch: Mindestanforderungen an Wohnraum
Der Mindestwohnstandard umfasst die bauordnungsrechtlichen und wohnungsaufsichtlichen Mindestanforderungen, die eine Wohnung in Bezug auf Raumhöhe, Belichtung, Belüftung, Feuchtigkeitsschutz und sanitäre Ausstattung erfüllen muss, damit sie dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden darf.
Ausführliche Erklärung
Ein einheitliches Bundesgesetz „Mindestwohnstandard" existiert nicht; die Anforderungen ergeben sich aus einem Zusammenspiel der Landesbauordnungen und der – in einzelnen Bundesländern noch bestehenden – Wohnungsaufsichtsgesetze. Bauordnungsrechtlich zählen dazu insbesondere Vorgaben zu Aufenthaltsräumen: Nach den meisten Landesbauordnungen benötigen Aufenthaltsräume in der Regel eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Metern (mit Ausnahmen etwa für Dachgeschosse oder Kellerräume), ausreichend Tageslicht durch Fenster sowie eine Mindestbelüftung. Hinzu kommen Anforderungen an Feuchtigkeits-, Wärme- und Schallschutz sowie an eine Mindestausstattung mit Küche und Bad/WC.
Ergänzend greifen die Wohnungsaufsichtsgesetze bzw. -verordnungen einzelner Länder und Kommunen ein, wenn eine Wohnung durch Verwahrlosung, Überbelegung oder bauliche Mängel gesundheitsgefährdend wird; die zuständige Behörde kann dann Instandsetzung anordnen oder die Nutzung untersagen. Für Makler ist der Mindestwohnstandard vor allem bei Altbauten, ausgebauten Kellern oder Dachgeschossen relevant: Räume, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen baurechtlich häufig nicht als Wohnraum vermietet oder verkauft beworben werden, auch wenn sie faktisch bewohnt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter möchte einen ausgebauten Kellerraum ohne ausreichende Fenster und mit einer Raumhöhe von nur 2,10 Metern als vollwertiges Zimmer vermieten. Da der Raum die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an einen Aufenthaltsraum nicht erfüllt, darf er nicht als eigenständiger Wohnraum genutzt oder in der Wohnflächenberechnung als solcher ausgewiesen werden.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Bundesländer – regeln Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume (u. a. Raumhöhe, Belichtung, Belüftung); die genauen Werte und Ausnahmen unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Wohnungsaufsichtsgesetze/-verordnungen einzelner Länder – ermöglichen behördliches Einschreiten bei gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen.