Musterhaus
Auch: Musterhauspark-Haus · Ausstellungshaus
Ein Musterhaus ist ein von einem Fertighaus- oder Bauunternehmen errichtetes, voll ausgestattetes Ausstellungshaus, das interessierten Bauherren als begehbares Anschauungsobjekt für einen bestimmten Haustyp dient. Musterhäuser stehen meist gebündelt in sogenannten Musterhausparks und werden nicht dauerhaft bewohnt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist das Musterhaus in der Regel kein klassisches Vermittlungsobjekt, aber ein relevantes Referenzobjekt für die Beratung von Bauinteressenten und gelegentlich Gegenstand von Verkaufsangeboten "aus zweiter Hand":
- Zweck: Musterhäuser dienen der Kundengewinnung und -bindung von Fertighausherstellern und Bauunternehmen; Besucher können Grundriss, Materialqualität und Ausstattungsoptionen vor Ort erleben, bevor sie einen individuellen Bauvertrag abschließen.
- Musterhausparks: In Deutschland gibt es mehrere große Musterhausparks (z. B. in Region Wuppertal, Kassel, Frankfurt), in denen zahlreiche Anbieter jeweils ein oder mehrere Musterhäuser präsentieren.
- Verkauf nach Ausstellungszeit: Nach einigen Jahren Ausstellungsdauer werden viele Musterhäuser vom Hersteller verkauft ("Musterhaus-Verkauf"), oft mit Preisabschlag gegenüber dem Neubauwert, jedoch mit hochwertiger, teils überdurchschnittlicher Ausstattung (Vorführcharakter). Für Makler kann dies ein Sondersegment mit spezifischer Beratungsnotwendigkeit sein (Abnutzung durch Besucherverkehr, technischer Stand der Haustechnik).
- Rechtliche Besonderheiten: Beim Kauf eines gebrauchten Musterhauses handelt es sich rechtlich meist um einen Kauf eines gebrauchten Gebäudes (ggf. mit Abtransport und Neuerrichtung auf einem anderen Grundstück oder Verkauf samt Grundstück), was von einem regulären Neubauvertrag abzugrenzen ist.
- Beratungsrelevanz: Musterhäuser sind für Makler, die auch im Neubaugeschäft vermitteln, eine wichtige Referenz, um Bauinteressenten realistische Vorstellungen von Grundriss, Raumwirkung und Ausstattungsniveau verschiedener Anbieter zu vermitteln.
- Bauliche Ausstattung: Musterhäuser sind meist mit gehobener oder sogar überdurchschnittlicher Ausstattung (hochwertige Böden, Fliesen, Einbauküchen) versehen, um die Leistungsfähigkeit des Anbieters zu demonstrieren – dies darf nicht mit dem Standardumfang eines regulären Bauvertrags verwechselt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Fertighaushersteller stellt in einem Musterhauspark ein Einfamilienhaus im Landhausstil aus, das potenzielle Bauherren besichtigen können. Nach fünf Jahren wird das Musterhaus zum Abbau und Verkauf angeboten; ein Käufer erwirbt es zu einem reduzierten Preis samt Umsetzung auf sein eigenes Grundstück.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Verkauf und Errichtung gelten die allgemeinen Regelungen des Bauvertragsrechts (§§ 650a ff. BGB) bzw. des Kaufrechts, je nach vertraglicher Ausgestaltung.