Bungalow
Auch: Bungalowhaus
Ein Bungalow ist ein eingeschossiges Wohnhaus, bei dem sich alle Wohnbereiche auf einer einzigen Ebene befinden. Da im Inneren keine Treppen erforderlich sind, gilt der Bungalow als besonders komfortable und altersgerechte Bauform.
Ausführliche Erklärung
Der Bungalow ist einer der gefragtesten Haustypen im Bestandsmarkt für ältere Käufer und wird von Maklern häufig gezielt für diese Zielgruppe vermarktet. Charakteristische Merkmale:
- Eingeschossigkeit: Alle Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume liegen ebenerdig; ein Keller oder ausgebautes Dachgeschoss kann zusätzlich vorhanden sein, ändert aber nichts an der eingeschossigen Grundstruktur des Wohnbereichs.
- Dachform: Klassisch mit Flachdach errichtet, es existieren aber auch Bungalows mit flach geneigtem Sattel- oder Walmdach.
- Barrierearmut: Durch das Fehlen von Innentreppen und häufig schwellenlose Übergänge eignen sich Bungalows besonders gut für barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen im Alter (vgl. DIN 18040-2), auch wenn nicht jeder Bungalow automatisch normgerecht barrierefrei ist – dies hängt von Türbreiten, Bodenbelägen und Sanitärausstattung ab.
- Grundstücksbedarf: Da die Wohnfläche komplett in der Fläche statt in der Höhe realisiert wird, benötigen Bungalows im Verhältnis zur Wohnfläche größere Grundstücke als mehrgeschossige Einfamilienhäuser – ein wichtiger Faktor bei der Grundstücksauswahl und Nachverdichtungspotenzial-Prüfung.
- Marktnachfrage: Aufgrund des demografischen Wandels ist die Nachfrage nach altersgerechten Bungalows in vielen Regionen deutlich höher als das Angebot, was sich in überdurchschnittlichen Wiederverkaufspreisen niederschlagen kann.
- Sonderform Atriumbungalow: Bungalow mit einem zentralen, von Wohnräumen umschlossenen Innenhof (Atrium) für zusätzliche Belichtung und Privatsphäre.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar im Ruhestand verkauft sein zweigeschossiges Einfamilienhaus und erwirbt einen Bungalow mit 110 m² Wohnfläche auf einer Ebene, um im Alter treppenfrei und barrierearm wohnen zu können. Der Makler weist darauf hin, dass für vollständige Barrierefreiheit zusätzlich die Türbreiten und die Dusche angepasst werden müssten.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen – regeln allgemeine bauliche Anforderungen, Abstandsflächen und Genehmigungspflicht.
- DIN 18040-2 – technische Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau, Orientierungsmaßstab bei der altersgerechten Vermarktung von Bungalows.