Myzelbefall
Auch: Pilzmyzel · Pilzgeflecht
Myzel ist das aus feinen, fadenförmigen Zellen (Hyphen) bestehende Geflecht, mit dem sich Pilze im oder auf Baumaterial ausbreiten. Sichtbarer Myzelbefall an Holz, Mauerwerk oder Putz ist ein deutliches Anzeichen für aktiven Schimmel- oder Holzpilzbefall und in der Regel sanierungsbedürftig.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist Myzelbefall ein wichtiges optisches Warnsignal bei der Objektbesichtigung, das über bloße Schimmelflecken hinausgeht:
- Erscheinungsbild: Weißliche, graue, gelbliche oder wattig-watteartige Geflechte, die sich über Holzoberflächen, Mauerwerksfugen oder unter Fußbodenbelägen ausbreiten können. Bei manchen Hausschwammarten bildet sich ein silbrig glänzendes, strangartiges Myzel, das sogar durch Mauerwerk und Putz hindurchwachsen kann.
- Bedeutung für die Schadensdiagnose: Myzelbefall zeigt an, dass ein Pilz aktiv wächst und sich ausbreitet – im Unterschied zu abgestorbenen, inaktiven Schimmelresten. Er ist daher ein zentrales Kriterium für Gutachter bei der Einstufung des Sanierungsbedarfs.
- Ursache: Dauerhaft erhöhte Materialfeuchte (meist über 20 % Holzfeuchte bzw. anhaltende Durchfeuchtung von Mauerwerk), mangelnde Belüftung und fehlendes Licht begünstigen das Wachstum. Häufige Fundorte sind Kellerräume, Dachstühle nach Wassereintritt, Bereiche hinter Verkleidungen und unter schwimmenden Estrichen.
- Praxisrelevanz: Bei Verdacht auf Myzelbefall, insbesondere in Verbindung mit Holzkonstruktionen, sollte immer ein Fachgutachten (z. B. zur Abgrenzung von Echtem Hausschwamm gegenüber harmloseren Schimmelarten) empfohlen werden, da Hausschwammbefall die Standsicherheit gefährden und sehr aufwendige Sanierungen nach sich ziehen kann. Ein bekannter Myzelbefall ist im Rahmen der Offenbarungspflicht dem Käufer mitzuteilen.
- Sanierung: Erfordert Beseitigung der Feuchtequelle, fachgerechte Entfernung befallener Bauteile mit ausreichendem Sicherheitsabstand sowie ggf. chemische oder bauliche Sanierungsmaßnahmen nach DIN 68800.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Kellers entdeckt der Makler hinter einem losen Verkleidungspaneel ein watteartiges, weißliches Geflecht auf feuchtem Mauerwerk. Er rät dem Verkäufer, vor der Vermarktung ein Gutachten zur Abklärung der Pilzart einzuholen – es stellt sich Echter Hausschwamm heraus, was eine umfassende Sanierung erforderlich macht.