NH-Klasse

Auch: Nachhaltigkeits-Klasse

Die NH-Klasse ("Nachhaltigkeits-Klasse") ist eine Zusatzkennzeichnung für Neubauten, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht nur einen bestimmten Energieeffizienzstandard erreichen, sondern zusätzlich über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nachhaltig geplant und gebaut wurden. Sie ist Voraussetzung für die attraktivste Neubauförderung des Bundes.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die NH-Klasse vor allem im Zusammenhang mit dem KfW-Förderprogramm 297/298 "Klimafreundlicher Neubau" relevant: Die höchste Förderstufe des Programms setzt den Standard "Effizienzhaus 40 NH" voraus; daneben wird auch ein Effizienzhaus 40 bzw. 55 ohne QNG-Nachweis gefördert, allerdings mit niedrigerem maximalem Kreditbetrag. Das "NH" steht dabei nicht für einen weiteren Energiewert, sondern für den Nachweis, dass das Gebäude zusätzlich zur hohen Energieeffizienz auch ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien über den kompletten Lebenszyklus erfüllt – etwa:

  • Ökobilanz (Lebenszyklusanalyse): Treibhausgasemissionen aus Herstellung, Nutzung und Rückbau der Baumaterialien.
  • Schadstoffarmut: Verzicht auf gesundheits- oder umweltschädliche Baustoffe.
  • Ressourcenschonung und Kreislauffähigkeit: Rückbaubarkeit, Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien.
  • Wassereffizienz und Komfortkriterien (z. B. sommerlicher Wärmeschutz).

Der Nachweis erfolgt in der Praxis über ein anerkanntes Zertifizierungssystem, insbesondere das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (mindestens QNG-PLUS, je nach Programm auch QNG-PREMIUM). Ohne dieses Zertifikat ist die Bezeichnung "Effizienzhaus 40 NH" nicht gerechtfertigt und der erhöhte maximale Kreditbetrag von aktuell bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit entfällt – eine Förderung auf Basis von Effizienzhaus 40 oder 55 ohne QNG bleibt jedoch weiterhin möglich, nur mit niedrigerem Kreditbetrag. Für Makler bedeutet das: Bei Neubauprojekten, die mit einer besonders günstigen KfW-Förderung beworben werden, lohnt sich der Blick auf das konkrete Zertifikat und den zugesagten Kreditbetrag.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger bewirbt ein Neubauprojekt mit "KfW-297-Förderung dank Effizienzhaus 40 NH". Die Käuferberatung des Maklers prüft, ob tatsächlich ein QNG-Zertifikat vorliegt oder in der Baubeschreibung verbindlich zugesichert wird – nur dann ist der beworbene erhöhte Kreditbetrag belastbar; ohne QNG-Nachweis bliebe nur die niedrigere Förderstufe für Effizienzhaus 40 ohne NH-Zusatz.

Rechtsgrundlage

  • BEG-Förderrichtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – definieren die Fördervoraussetzungen für "Effizienzhaus 40 NH".
  • QNG-Handbuch (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) – legt die Kriterien und Zertifizierungsstufen fest, auf denen der NH-Nachweis beruht.

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