Penthouse
Auch: Dachgeschosswohnung (luxuriös) · Attikawohnung
Ein Penthouse ist eine besonders hochwertig ausgestattete Wohnung im obersten Stockwerk eines Mehrfamilien- oder Geschäftshauses. Typisch sind großzügige Grundrisse, eine oder mehrere Dachterrassen, bodentiefe Fenster und ein exklusiver Ausblick über die Umgebung.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Penthouse ist im deutschen Immobilienmarkt nicht gesetzlich geschützt, wird aber als Vermarktungsbegriff mit bestimmten Erwartungen an Ausstattung und Lage verbunden:
- Bauliche Merkmale: Meist als zurückgesetztes Staffelgeschoss ("Attika") errichtet, sodass rundum eine Dachterrasse entsteht; hohe Deckenhöhen, großflächige Verglasungen und oft ein separater Aufzugzugang.
- Ausstattungsniveau: Penthouses werden regelmäßig mit hochwertiger Sanitär- und Küchenausstattung, Fußbodenheizung, Smart-Home-Technik und oft eigenem PKW-Stellplatz oder Tiefgaragenplatz vermarktet.
- Rechtliche Einordnung im WEG: Ein Penthouse ist typischerweise Sondereigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes; die zugehörige Dachterrasse kann entweder als Sondereigentum (bei entsprechender baulicher Abgrenzung) oder als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum ausgestaltet sein – dies ist bei Verkauf und Instandhaltungspflichten (insbesondere Dachabdichtung) genau zu prüfen.
- Instandhaltung: Da die Dachfläche in der Regel zum Gemeinschaftseigentum gehört (auch wenn die Terrassennutzung dem Penthouse-Eigentümer zugewiesen ist), liegt die Sanierungspflicht für die Dachabdichtung meist bei der Eigentümergemeinschaft – ein häufiger Streitpunkt, den der Makler frühzeitig ansprechen sollte.
- Preisniveau: Aufgrund von Lage, Ausblick und Ausstattung erzielen Penthouses regelmäßig deutliche Preisaufschläge gegenüber vergleichbaren Wohnungen in unteren Geschossen desselben Gebäudes.
Beispiel aus der Praxis
In einem neu errichteten Wohnhaus in bester Innenstadtlage wird die oberste Wohnung als Penthouse mit 180 m² Wohnfläche und 60 m² umlaufender Dachterrasse vermarktet. Der Makler weist die Kaufinteressenten darauf hin, dass die Dachterrasse als Sondernutzungsrecht ausgestaltet ist und die Instandhaltung der Dachabdichtung von der Eigentümergemeinschaft getragen wird.
Rechtsgrundlage
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Abgrenzung von Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum, insbesondere bei Dachflächen und Terrassen.
- Landesbauordnungen – Zulässigkeit von Staffelgeschossen und Höhenbeschränkungen.