Personalkredit

Auch: Blankokredit · Bonitätskredit

Ein Personalkredit ist ein Darlehen, das primär oder ausschließlich aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers vergeben wird – ohne Absicherung durch eine Grundschuld oder ein anderes Grundpfandrecht. Er steht damit im Gegensatz zum Realkredit, der durch eine Immobilie besichert ist.

Ausführliche Erklärung

In der Immobilienfinanzierung spielt der Personalkredit vor allem als Ergänzung zur klassischen, grundpfandrechtlich besicherten Baufinanzierung eine Rolle.

Praxisrelevante Punkte für Makler:

  • Abgrenzung zum Realkredit: Während die klassische Baufinanzierung als Realkredit über eine Grundschuld auf die Immobilie abgesichert wird, verzichtet der Personalkredit auf eine solche dingliche Sicherheit. Die Bank verlässt sich stattdessen auf Einkommen, Vermögensverhältnisse und Schufa-Auskunft des Kreditnehmers.
  • Höherer Zinssatz: Da der Personalkredit für die Bank ein höheres Ausfallrisiko birgt (im Insolvenzfall keine bevorrechtigte Verwertung eines Grundpfandrechts), ist der Zinssatz in der Regel deutlich höher als bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen.
  • Typischer Einsatzzweck in der Immobilienfinanzierung: Personalkredite werden häufig ergänzend eingesetzt, um kleinere Finanzierungslücken zu schließen – etwa für Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage), die viele Banken nicht über den grundpfandrechtlich besicherten Teil mitfinanzieren.
  • Kürzere Laufzeiten: Personalkredite werden meist mit kürzeren Laufzeiten (2 bis 10 Jahre) vergeben als grundpfandrechtlich gesicherte Baudarlehen, was zu höheren monatlichen Raten führt.
  • Bonitätsprüfung: Da keine Sachsicherheit vorhanden ist, prüft die Bank die Bonität besonders streng – Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, bestehende Verbindlichkeiten und Schufa-Score sind ausschlaggebend für Vergabe und Konditionen.
  • Beratungsrelevanz: Für Makler ist wichtig zu wissen, dass ein hoher Anteil an Personalkrediten in der Gesamtfinanzierung eines Käufers ein Warnsignal für eine angespannte Finanzierungssituation sein kann, was sich auf die Verlässlichkeit eines Kaufangebots auswirken kann.

Beispiel aus der Praxis

Eine Käuferin finanziert ihre Eigentumswohnung zu 85 % über eine grundpfandrechtlich besicherte Baufinanzierung. Die restlichen Kaufnebenkosten in Höhe von 25.000 Euro deckt sie über einen zinsteureren Personalkredit ihrer Hausbank ab, der ausschließlich auf ihrer guten Bonität und ihrem festen Einkommen beruht.

Rechtsgrundlage

  • § 488 BGB – Allgemeine Regelungen zum Darlehensvertrag, gelten auch für Personalkredite.
  • § 491 BGB – Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge, sofern der Personalkredit einem Verbraucher gewährt wird.
  • Keine sachenrechtliche Absicherung; es gelten die allgemeinen schuldrechtlichen Regelungen des Darlehensrechts.

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