Pfandbriefbank

Auch: Hypothekenbank

Eine Pfandbriefbank ist ein Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst – also die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen (Pfandbriefe), mit denen unter anderem Hypothekendarlehen refinanziert werden. Für das Betreiben dieses Geschäfts ist eine besondere Erlaubnis der BaFin erforderlich.

Ausführliche Erklärung

Nach § 1 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sind Pfandbriefbanken Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst. Das Pfandbriefgeschäft besteht in der Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grundlage erworbener Hypotheken (Hypothekenpfandbriefe), erworbener Forderungen gegen öffentliche Stellen (öffentliche Pfandbriefe / Kommunalobligationen), erworbener Schiffshypotheken (Schiffspfandbriefe) oder erworbener Registerpfandrechte an Luftfahrzeugen (Flugzeugpfandbriefe). Wer dieses Geschäft betreiben will, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 2 PfandBG.

Für Immobilienmakler und Käufer ist vor allem das Hypothekenpfandbriefgeschäft relevant: Pfandbriefbanken refinanzieren mit den erlösten Mitteln aus der Pfandbriefausgabe ihr Neugeschäft an grundpfandrechtlich besicherten Immobiliendarlehen. Die den Pfandbriefen zugrundeliegenden Hypotheken bzw. Grundschulden dürfen dabei nur bis zu einem bestimmten Anteil des Beleihungswerts (üblicherweise 60 %) in die Deckungsmasse eingebracht werden, was zu vergleichsweise konservativen Beleihungsgrenzen und günstigen Refinanzierungskonditionen führt. Pfandbriefe gelten aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsmasse, der besonderen Insolvenzfestigkeit und der laufenden Überwachung durch einen Treuhänder als besonders sichere Kapitalmarktprodukte, was sich mittelbar in vergleichsweise günstigen Zinsen für Immobiliendarlehen niederschlagen kann.

Historisch gehen Pfandbriefbanken auf die früheren Hypothekenbanken zurück; seit der Reform des Pfandbriefrechts 2005 können grundsätzlich alle Kreditinstitute mit entsprechender Erlaubnis Pfandbriefe emittieren, nicht nur spezialisierte Hypothekenbanken.

Beispiel aus der Praxis

Eine Bank vergibt ein Immobiliendarlehen, das durch eine erstrangige Grundschuld gesichert ist. Liegt die Beleihung innerhalb der gesetzlichen Grenzen, kann die Bank – sofern sie als Pfandbriefbank zugelassen ist – die zugrundeliegende Forderung in ihre Deckungsmasse einbringen und zur Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe am Kapitalmarkt begeben.

Rechtsgrundlage

  • § 1 PfandBG – Begriffsbestimmung Pfandbriefbank und Pfandbriefgeschäft.
  • § 2 PfandBG – Erlaubnispflicht für das Betreiben des Pfandbriefgeschäfts durch die BaFin.

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