Photovoltaik-Versicherung

Auch: Solaranlagenversicherung · PV-Versicherung

Die Photovoltaik-Versicherung schützt Solaranlagen auf oder an Gebäuden vor Schäden durch Naturereignisse, Diebstahl, Tierverbiss, Kurzschluss oder Bedienungsfehler. Sie ist entweder als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung oder als eigenständige Sachversicherung erhältlich.

Ausführliche Erklärung

Angesichts der stark gestiegenen Zahl privater Solaranlagen ist dieses Thema für Makler bei nahezu jeder Verkaufs- oder Vermietungsberatung relevant, sobald ein Objekt eine PV-Anlage besitzt:

  • Zwei Deckungsmodelle: Häufig wird die PV-Anlage über einen Einschluss in die bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichert (Deckungssumme meist begrenzt); bei größeren oder gewerblich genutzten Anlagen empfiehlt sich eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung mit umfassenderem Schutz.
  • Typische Gefahren: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Kurzschluss und Überspannung, Diebstahl von Modulen, Tierverbiss an Kabeln (Marderschäden) sowie Bedienungs- und Montagefehler. Reine Elementargefahren wie Starkregen oder Überschwemmung müssen ggf. gesondert eingeschlossen sein.
  • Ertragsausfallversicherung als Zusatzbaustein: Viele Tarife bieten optional den Ausgleich entgangener Einspeisevergütung, wenn die Anlage infolge eines versicherten Schadens vorübergehend ausfällt – für Eigentümer mit Einspeisevertrag ein wirtschaftlich relevanter Baustein.
  • Abgrenzung zur Haftpflicht: Schäden, die die Anlage bei Dritten verursacht (z. B. herabfallende Module), fallen nicht unter die Sachversicherung, sondern unter die Privathaftpflicht- bzw. Gebäudehaftpflichtversicherung des Eigentümers.
  • Praxisrelevanz beim Eigentümerwechsel: Beim Verkauf eines Hauses mit PV-Anlage sollte geklärt werden, ob und wie der bestehende Versicherungsschutz auf den Käufer übergeht bzw. neu abgeschlossen werden muss, da PV-Anlagen bei der Wertermittlung und im Exposé zunehmend als eigenständiges Ausstattungsmerkmal beworben werden.

Beispiel aus der Praxis

Auf dem Dach eines Einfamilienhauses beschädigt ein Hagelsturm mehrere Solarmodule. Da der Eigentümer beim Kauf der Anlage einen entsprechenden Einschluss in seiner Wohngebäudeversicherung vereinbart hatte, übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten sowie – bei entsprechendem Zusatzbaustein – den Ausgleich der während der Reparaturzeit entgangenen Einspeisevergütung.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen (Einschlussklauseln der Wohngebäudeversicherung bzw. eigenständige Photovoltaik-Versicherungsbedingungen der Anbieter).

Verwandte Begriffe